VKH-Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kanzlei17c
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#1

29.05.2017, 12:08

Hallo,

ich stehe mal gerade wieder voll auf'm Schlauch.

Wir haben hier ein Unterhaltsabänderungsverfahren.

Der Kindesvater hat auf Abänderung des Urteils geklagt. Wir vertreten die Kindesmutter und die minderjährigen Kinder.

Also, verklagt wurden die beiden Kinder, vertreten durch die Mutter.

Meine Frage ist jetzt, ob ich auch die Erhöhungsgebühr für die beiden Kinder abrechnen kann, oder, weil die noch minderjährig sind, nur die 1,3 Gebühr?
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#2

29.05.2017, 12:20

Hab es gefunden.

Bei mehreren Unterhaltsgläubigern verdient der Anwalt keine Erhöhungsgebühr. Es handelt sich nicht um den selben Gegenstand im Sinne von § 6 BRAGO / § 7 RVG. Der Mehraufwand des Anwalts wird bereits durch die Addition der einzelnen Streitwerte abgegolten.
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