Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Renofa
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#1

19.05.2017, 16:19

Hallo Ihr Lieben,

peinlicherweise habe ich gerade ein Blackout bezüglich Gegenstandswert :-(

Wir haben für unseren Mandanten eine Forderung abgewehrt, die von einem Inkassounternehmen und dann von einem RA geltend gemacht wurde. Der ursprüngliche Wert der HF ist EUR 797,50. Bis zu unserer Einschaltung und unserer Abwehr waren dann mit Zinsen und Kosten EUR 1.038,57 aufgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt haben wir auch die RSV um Gewährung kostendeckenden Rechtsschutzes gebeten. Jetzt soll ich gegenüber der RSV abrechnen und weiß nicht, ob ich den Gegenstandswert von EUR 1.038,57 nehmen darf oder den Wert der ursprünglichen Hauptforderung in Höhe von EUR 797,50.
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Adora Belle
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#2

19.05.2017, 16:21

Solange nicht tituliert ist, sind die Nebenforderungen nicht werterhöhend.
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