KFB bei Verweisung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
MaryM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.03.2017, 13:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

18.05.2017, 22:05

Hallo an alle, ich zerbreche mir heute schon den ganzen Tag den Kopf. Folgender Sachverhalt:

Wir haben Klage wegen Beleidigung erhoben am Landgericht mit einem Gegenstandswert von 5.001 €.
Die RSV unser Mandantin hat Kostendeckung gewährt.

Beim Verhandlungstermin hat sich das LG als unzuständig erklärt, da in anderen Fällen der GW nicht mehr als 2.500 € war. LG hat dann den Gegenstandswert auf 2.500 € festgesetzt.

Wir haben also Verweisung an das AG gestellt.
Am AG wurde dann neu verhandelt und unserer Mandantin ist nach dem Verhandlungstermin eingefallen die Sache will sie doch nicht mehr machen. Also Klagerücknahme.

Die Gegenseite hat jetzt ihren KFA gemacht (leider war ich zu der Zeit im Urlaub und meine Kollegin hat die Sache weiterbearbeitet). Die Gegenseite hat VG und TG am LG beantragt und VG und TG am AG.

Diese Woche kam dann der KFB.
Im KFB wurde dann für das Verfahren am Landgericht die Gebühren festgesetzt und für das Verfahren am Amtsgericht. Das Gericht weist im KFA darauf hin, dass es sich um einen neuen Rechtszug nach § 20 Abs. 2 RVG handelt.

Jetzt moniert die RSV, dass sie nur die Kosten für das Verfahren am AG übernehmen, da vorher das falsche Gericht angerufen wurde (was ja so nicht stimmt)

Nun zu meinen Fragen:

Ist der KFB überhaupt richtig da LG und AG Verfahren beinhaltet sind?

Hat die RSV mir ihrer Monierung recht?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

22.05.2017, 09:51

Wenn das LG sagt, dass in solchen Fällen der Streitwert regelmäßig bei 2500 € liegt, dann frage ich mich, wie Ihr darauf kommt, mehr als das Doppelte ansetzen zu können? Grundsätzlich ist es aber ja mal so, dass von Euch gegen den Streitwertbeschluss des LG nichts unternommen wurde, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
MaryM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.03.2017, 13:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

22.05.2017, 11:48

SW wurde so hoch angesetzt, da BGH 9 AZR 61/96. Naja kann man jetzt nicht ändern, darum geht es ja auch nicht.

Nein, hiergegen wurde nichts unternommen.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

22.05.2017, 12:45

Ja eben....das ist das Problem. Warum habt Ihr dagegen nichts unternommen? Dass die Anrufung des falschen Gerichts, wenn dann nach unten verwiesen wird, zu verschiedenen Verfahren führt, ist gesetzlich geregelt. Wenn Ihr dann noch nicht einmal versucht, den Rechtsstreit bei dem von Euch angerufenen Gericht zu halten, eben mit der Begründung einer BGH-Entscheidung, dann ist der Salat jetzt da. Die Anrufung eines falschen Gerichts kann m.E. durchaus als anwaltlicher Fehler gesehen werden. Dass die RSV natürlich nicht die Kosten eines Fehlers übernimmt, ist klar. Würde also bedeuten, der KFB wäre zum Teil von Euch auszugleichen.

Ich denke, die weiteren Prüfungen sollte dann bitte Dein Chef mit der Akte vornehmen. Das geht mit dann ab hier dorch zu sehr in den Bereich der Rechtsberatung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
MaryM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.03.2017, 13:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

22.05.2017, 20:35

Ich kann leider nicht sagen, warum meine Kollegin da nichts gemacht hat, da ich wie gesagt zu der Zeit im Urlaub war. :-?

Verstehe ich das jetzt richtig, dass es jetzt zwei Angelegenheiten sind, ist wegen dem SW-Beschluss des LG? :nachdenk
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

23.05.2017, 09:37

Aufgrund des Streitwertbeschlusses wurde das Verfahren vom LG an das AG verwiesen. Darum ist das Verfahren vor dem AG ein neuer Rechtszug (§ 20 S. 2 RVG) und die Gebühren entstehen erneut.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#7

23.05.2017, 10:59

Anahid hat geschrieben:Aufgrund des Streitwertbeschlusses wurde das Verfahren vom LG an das AG verwiesen. Darum ist das Verfahren vor dem AG ein neuer Rechtszug (§ 20 S. 2 RVG) und die Gebühren entstehen erneut.
:genau

Dazu aus einem Aufsatz von Dr. ONDERKA, Bonn:
Maßgeblich ist § 20 RVG

§ 20 RVG regelt zwei Fälle der Verweisung bzw. Abgabe: Wird der Rechtsstreit innerhalb der gleichen Instanz verwiesen (§ 20 S. 1 RVG), verbleibt es bei § 15 II RVG. Der Anwalt erhält die Gebühren in derselben Angelegenheit in jedem Rechtszug nur einmal.

Dagegen ist das weitere Verfahren nach Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (§ 20 S. 2 RVG) gebührenrechtlich ein neuer Rechtszug. Der Anwalt kann auch bereits entstandene Gebühren erneut verlangen, wenn er die entsprechenden Gebührentatbestände erfüllt.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
MaryM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 28.03.2017, 13:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

23.05.2017, 17:28

Danke jetzt hat es klick gemacht :)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

30.05.2017, 11:10

Iat aber trotzdem nicht richtig, was Dino und ich hier verzapft haben. Es wird ja in einer Instanz verwiesen. Damit gilt, dass es bei § 15 II RVG verbleibt; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Ich hoffe, Du kannst noch ein Rechtsmittel gegen den KFB einlegen. :oops:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

30.05.2017, 14:43

Ist das nicht die von mir oben beschriebene erste Alternative? :kopfkratz
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten