Gebühren abrechne nach Rücknahme MB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maddii
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#1

18.05.2017, 12:20

Hallo,

ich bin mir bei einer Sache gerade etwas unsicher und brauche mal Euren Rat:

Wir haben im Auftrag unserer Mandantin einen MB (Restforderung 199,88 und unsere Gebühren 124 EUR) gegen die Schuldnerin beantragt, da diese auf unser außergerichtliches Schreiben nur eine Teilzahlung geleistet hat (Forderung war 599,88 EUR und unsere Gebühren 124 EUR), nun hat die Schuldnerin gezahlt und wir haben den MB zurückgenommen. Wie rechne ich das jetzt ab?

1,3 GG 2300 Wert: 599,88
1,0 VG 3305 Wert: 199,88 + 124 EUR??
Anrechnung
Auslagen 7002
Steuern 7008
Endsumme

:kopfkratz :nachdenk
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
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AliceImWunderland
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#2

18.05.2017, 12:33

Meine Rechnung würde so aussehen:

1,3 GG 2300 Wert 599,88
1,0 VG 3305 Wert 199,88
hierauf Anrechnung aus Wert 199,88
Auslagen
Ust
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Anahid
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#3

18.05.2017, 12:55

Seh ich wie Alice. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind doch mit Sicherheit als Nebenforderung geltend gemacht worden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maddii
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#4

18.05.2017, 15:05

Ja genau, die wurden als NF geltend gemacht.
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
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#5

18.05.2017, 15:25

Dann sind sie auch nicht dem Streitwert hinzuzurechnen (§ 43 GKG).
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