Abrechnung Familiensache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicolex3
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#1

18.05.2017, 11:44

Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage. Ich soll eine Abrechnung in einer Familiensache machen. Es ging um Trennungsunterhalt, Scheidung und Umgang mit dem Hund :D
Es waren drei verschiedenen Angelegenheiten und es haben jeweils drei Termine stattgefunden. Am Ende wurde dann allerdings ein Vergleich über alle drei Angelegenheiten geschlossen.

Mein Chef möchte jetzt dass ich die Abrechnung folgendermaßen mache:

Für jede Angelegenheit jeweils eine 1,3 und eine 1,2 Gebühr und dann für alles zusammen eine 1,0 . Jetzt möchte er aber, dass ich ihm raussuche, wo genau das steht, dass man das so abrechnet :D
Kann mir da jemand helfen? :)

Danke schonmal !
Liebe Grüße und denkt dran, bald ist Wochenende :huepf
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Anahid
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#2

18.05.2017, 13:05

Nicolex3 hat geschrieben:Jetzt möchte er aber, dass6 ich ihm raussuche, wo genau das steht, dass man das so abrechnet :D
Im Gesetz :teufel

Spaß beiseite.....das ergibt sich, wenn man den § 15 RVG sorgfältig durchliest.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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