Hallo ihr Lieben,
hab da mal ne Blockade im Hirn.... ähm.... folgende Frage:
Wir haben geklagt (Streitwert waren unglaubliche 205,00 €).
Jetzt kam das Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger 205,00 € nebst Zinsen zu zahlen.
2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gem. § 257 BGB von den vorgerichtlich angefallenen RA-Kosten in Höhe von 64,26 € nebst Zinsen iHv. 5 % ü.B. seit dem 23.12.2016 freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Mein KfA lautet wie folgt.... ich weiß, dass ich irgendwo nen Fehler habe... finde ihn aber nicht!!
Gegenstandswert: 205,00 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 0,65 29,25 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 54,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 16,65 €
Honorarauslagen, StA Bückeburg vom 16.06.2016 12,00 €
Zwischensumme netto 111,90 €
Kann mir jemand helfen, den Fehler (vielleicht auch nur in meinem Kopf) zu finden?!
KFA - Anrechnung der Geschäftsgebühr/Freistellung
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Die Auslagenpauschale ist m.E. falsch. Die berechnet sich nach den Gebühren ohne Anrechnung. Damit wäre hier die volle Pauschale von 20,00 € anzusetzen. Aber sonst seh ich auch nichts, wenn Dein Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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Eine 1,3-GeschG zuzgl. PTE sind aber 70,20 Euro netto. Wie setzt sich der Betrag i.H.V. 64,26 Euro zusammen?
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Doofe Frage hinterher:
Im Urteil steht wie in der Ausgangsfrage: "2. die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 EUR freizustellen."
Muß ich da anrechnen oder nicht?
Im Urteil steht wie in der Ausgangsfrage: "2. die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 EUR freizustellen."
Muß ich da anrechnen oder nicht?
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Ja, du muss anrechnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Wofür sorry? Es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten und jeder kann mal ein Brett vorm Kopf haben.
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Hab ich im Moment, zu viel Streß irgendwie
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