Streitwert bis zu 6.000,00 €

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

17.05.2017, 14:26

Hallo,

ich mache gerade eine Festsetzung und das Gericht hat den Streitwert festgesetzt auf bis zu 6.000,00 €. Nehme ich jetzt Gebühren mit SW: 6.000,00 € oder 5.999,99 € ? Ich hasse so Sachen ! :thx
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Pepples
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#2

17.05.2017, 14:28

6.000,00 €
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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