Kosten gegeneinander aufgehoben / GK ausgleichen?
Verfasst: 17.05.2017, 10:29
Hallo,
Kosten wurden in einem Rechtsstreit gegeneinander aufgehoben. Insgesamt wurden von Klägerseite 495,00 € Gerichtskosten für die Klage und 150,00 € Gerichtskostenfür Zeugen eingezahlt. Stelle ich nun einen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO bzgl. der Gesamtsumme der Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 645,00 € oder nur eine GK Hälfte, weil ja zwei beim Vergleichsabschluss erstattet werden? Wären somit 165,00 € (495,00:3) € ??? Muss ich eine Ausgleichung § 106 oder eine Festsetzung machen ?
Kosten wurden in einem Rechtsstreit gegeneinander aufgehoben. Insgesamt wurden von Klägerseite 495,00 € Gerichtskosten für die Klage und 150,00 € Gerichtskostenfür Zeugen eingezahlt. Stelle ich nun einen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO bzgl. der Gesamtsumme der Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 645,00 € oder nur eine GK Hälfte, weil ja zwei beim Vergleichsabschluss erstattet werden? Wären somit 165,00 € (495,00:3) € ??? Muss ich eine Ausgleichung § 106 oder eine Festsetzung machen ?