In einem zivilrechtlichen Verfahren hat unsere Mandantschaft (Beklagte)gewonnen, der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Beschluss steht auch noch, dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Wie mache ich die außergerichtlichen Kosten geltend? Die gerichtlich entstandenen kann ich ja festsetzen lassen.
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Außergerichtliche Kosten und Festsetzung nach § 104 ZPO
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Wenn das Gericht von außergerichtlichen Kosten redet, meint es die Kosten die im Verfahren jenseits der Gerichtskosten entstanden sind - also die jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren. Du wirfst das gerade mit den vorgerichtlichen Kosten, also der Geschäftsgebühr, in einen Topf - und die kannst Du gar nicht geltend machen, die trägt Euer Mandant.BärbelBW hat geschrieben:In einem zivilrechtlichen Verfahren hat unsere Mandantschaft (Beklagte)gewonnen, der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Beschluss steht auch noch, dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Wie mache ich die außergerichtlichen Kosten geltend? Die gerichtlich entstandenen kann ich ja festsetzen lassen.
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Ach...13 hat geschrieben:Das kommt mir im Hinblick auf ein anderes Forum so verdammt bekannt vor...![]()
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Danke, das war ein Denkfehler von mir.skugga hat geschrieben:Wenn das Gericht von außergerichtlichen Kosten redet, meint es die Kosten die im Verfahren jenseits der Gerichtskosten entstanden sind - also die jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren. Du wirfst das gerade mit den vorgerichtlichen Kosten, also der Geschäftsgebühr, in einen Topf - und die kannst Du gar nicht geltend machen, die trägt Euer Mandant.BärbelBW hat geschrieben:In einem zivilrechtlichen Verfahren hat unsere Mandantschaft (Beklagte)gewonnen, der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Beschluss steht auch noch, dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Wie mache ich die außergerichtlichen Kosten geltend? Die gerichtlich entstandenen kann ich ja festsetzen lassen.
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