Terrminsgebühr bei Klagerücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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VVSchlicht
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#1

16.05.2017, 10:03

Hallo zusammen,

ich komme hier bei einem KFA nicht weiter. Wir haben im Verfahren 1. Instanz den Beklagten vertreten. Der Kläger hat einen Tag vor Gerichtstermin die Klage per Fax zurück genommen. Mein Chef hat quasi erst im Termin von der Klagerücknahme erfahren, er war also bei Gericht um dann zu erfahren, dass die Klage zurück genommen ist.
Ich habe die Terminsgebühr einfach mal mit geltend gemacht. Der Klägervertreter hat jetzt den Einwand, dass es nicht seine Schuld sei, wenn das Gericht die Klagerücknahme nicht zügig weiterleitet. Er hätte einen "Eilt-Vermerk" auf die Rücknahme gemacht. Ist es tatsächlich so, dass wir keine Terminsgebühr bekommen? Wenn es nicht die Schuld des Klägers ist, dass wir nicht informiert wurden, ist es ja wohl noch weniger unsere Schuld.
Mein Chef glaubt auch, dass er keine TG bekommt.
Mir fällt es schwer das einzusehen :schock

Vielen Dank für eure Antworten!
katinka0508
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#2

16.05.2017, 10:12

Hallo :)
lies mal hier unter Punkt 5 und Punkt 6
http://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im- ... hme-f60685

Daraus würde ich eine Stellungnahme zusammen schustern, dass es schon zu Lasten des Gegners geht und die Terminsgebühr erstattungsfähig ist. Er hätte ja auch euch informieren können, dass er die Klage zurückgenommen hat und euch den Schriftsatz in Kopie schicken oder nach § 195 ZPO zustellen können.

Probieren würde ich es allemal.
VVSchlicht
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#3

16.05.2017, 11:46

Vielen Dank!

Habe mal gebastelt, mein Chef hat sich gefreut!
Jetzt muss es nur noch durchgehen
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Adora Belle
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#4

16.05.2017, 11:51

Ist denn überhaupt aufgerufen worden? Ansonsten kann keine Terminsgebühr entstehen, auch nicht mit "Gebastel".
katinka0508
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#5

16.05.2017, 14:31

Adora Belle hat geschrieben:Ist denn überhaupt aufgerufen worden? Ansonsten kann keine Terminsgebühr entstehen, auch nicht mit "Gebastel".
Davon ging ich aus, da es hieß "im Termin"

Ansonsten stimme ich dir zu.

Aber die Fahrtkosten + Tagegeld (sofern entstanden) würde ich aus diesem Grund nicht zurücknehmen.
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