Hallo,
das Gericht der I. Instanz hat den a) Betrag sowie b) € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten ausgeurteilt.
In dem erstinstanzlichen Verfahren habe ich dann in dem Kostenfestsetzungsantrag die vorgerichtlichen RA-Kosten angerechnet.
Nun im Berufungsverfahren sagt das Gericht gar nichts mehr zu den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und urteilt nur noch den eingeklagten Betrag aus ohne Erwähnung der vorgerichtlichen Kosten.
Hinzu kommt Quotelung der Kosten des Rechtsstreits 20/80.
Wie rechne ich jetzt den Kostenausgleichungsantrag ab? Auch ohne Anrechnung?
Herzlichen Gruß
Yuliane
Berufung bestätigt vorger. RA-Geb. nicht
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Wenn das erstinstanzliche Urteil abgeändert wurde (was ja so im Tenor des Berufungsurteils stehen wird), dann musst Du auch die erstinstanzliche Anmeldung berichtigen und die Anrechnung rausnehmen, richtig.
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