Abrechnung notarielle Scheidungsvereinbarung + PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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katinka0508
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#1

11.05.2017, 11:56

Hallo zusammen,

ich sitze seit keine Ahnung wann über den Akten und langsam habe ich einen Knoten im Hirn. Vllt. könnt ihr mir helfen diesen zu lösen. Vllt. liegt es auch nur daran, dass ich es nicht wahrhaben will :)

Sachverhalt:
Verfahren A: außergerichtliches und dann gerichtliches Verfahren hinsichtlich des Trennungsunterhaltes, GT fand statt. Festgesetzter Streitwert 10.840,00 €

Verfahren B: gerichtliches Verfahren hinsichtlich der Scheidung (5.700,00 €) , Versorgungsausgleich (2.850,00 €) und Ehegattenunterhalt (11.088,00 €). Insgesamt 19.638,00 €
Im Gerichtstermin wurde ein Vergleich geschlossen, dass der Ausgleichs des Anrechts des AS bei der BVK auf der Grundlage der Auskunft der BVK erfolgt.

Verfahren C: außergerichtlich Zugewinn mit 50.000,00 €

Nun wurde eine notarielle Scheidungsvereinbarung getroffen, worin der Frau an den Mann 25.000,00 € zahlt, das Miteigentum des Hauses an die Tochter übertragen wird und somit alle Ansprüche, also Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Ansprüche auf Zugewinn abgegolten sind.
Die Scheidungsvereinbarung haben wir und der gegnerische Anwalt ausgearbeitet. Beim Notar waren dann nur die Parteien.

Das beste an der Geschichte ist, dass die Frau in den Verfahren A und B Verfahrenskostenhilfe hat und ein Berechtigungsschein vorliegt für die Angelegenheiten
1) Trennung/Scheidung 2) Unterhalt und 3) Zugewinn.

So und jetzt soll ich abrechnen :panik

Mein Vorschlag:

Verfahren A:
2503 + 7002 über den Berechtigungsschein
3100 aus 10.840,00 €
Anrechnung gem. Anmerkung zu Nr. 2503
3104 aus 10.840,00 €
7002 + Steuer

Verfahren B:
2503 + 7002 über den Berechtigungsschein
3100 aus 19.638,00 €
Anrechnung gem. Anmerkung zu Nr. 2503
3104 aus 19.638,00 €
1003 aus 2.850,00 €
7002 + Steuer

Verfahren C:
2503 + 2508 + 7002 über den Berechtigungsschein.


Wenn dem wirklich so ist, will ich die Rechnungen gar nicht fertig machen und unterschreiben lassen. Das gibt nur ein Echo :heul

:thx
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#2

11.05.2017, 13:43

katinka0508 hat geschrieben:Das beste an der Geschichte ist, dass die Frau in den Verfahren A und B Verfahrenskostenhilfe hat und ein Berechtigungsschein vorliegt für die Angelegenheiten
1) Trennung/Scheidung 2) Unterhalt und 3) Zugewinn.

2) Unterhalt - zählt der Berechtigungsschein für den Trennungsunterhalt oder den Unterhalt nach Scheidung?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

11.05.2017, 15:05

Das weiß ich nicht. Da steht lediglich Unterhalt.
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#4

11.05.2017, 15:20

Dann musst Du das vom Zeitraum her ermitteln können. Ausgestellt vor der Geltendmachung von Trennungsunterhalt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

11.05.2017, 15:32

Ausgestellt 2013 und somit vor der Geltendmachung des TrennungsU.
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#6

11.05.2017, 16:17

Okay danke. Ich kann dann aber an Deinen obigen Rechnungen auch keinen Fehler entdecken. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

11.05.2017, 16:43

Anahid :thx


Wie handhabt ihr das in solchen Sachen?
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht so viele Gebühren "verschenke"?

Wäre eine gerichtliche Vereinbarung nicht auch möglich gewesen? Also statt der notariellen Scheidungsvereinbarung?

Am schönsten ist, dass die Anwältin, die das gemacht hat nicht mehr da ist und die Sachen jetzt der Chef übernommen hat. Der ist eh schon etwas schlecht auf die Anwältin zu sprechen und wenn ich ihm jetzt die Akte mit den Abrechnungen vorlege, dann weiß ich schon, wer es wieder abkriegt, dass da so wenig Geld bei rüber kommt.
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#8

12.05.2017, 09:16

Nochmal eine Frage.

Meine Anwältin will nun die bewilligte VKH auf die notarielle Scheidungsvereinbarung erstrecken lassen.
Das ist doch nicht möglich...
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#9

12.05.2017, 09:24

Wie wir das handhaben? Wir machen kein Familienrecht. :mrgreen:

Ob die VKH auf die Scheidungsvereinbarung ausgedehnt werden kann, weiß ich nicht. Ich würde das grundsätzlich auch verneinen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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