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Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 11:35
von Lischen1988
Halli Hallo ihr Lieben,

ich habe mir von dieser Seite schon öfter meine Informationen geholt und eure Kommentare haben mir oft geholfen. Nun stehe ich leider vor einer neuen Mammut-Abrechnung, bei der ich professionelle Hilfe brauche. :kopfkratz

Ich habe hier ein Protokoll aus einem Scheidungsverfahren vorliegen, indem die Gegenstandswerte wie folgt lauten:

Ehescheidung: € 12.600
VA: € 3.780,00
Folges. Ehegattenunterhalt: € 4.692,00
Folgesache Gütterrecht: € 1.000,00

Der Vergleich hat einen Mehrwert von € 130.000,00

Im Vergleich wurde die Übertragung des Hauses an die Ehefrau sowie beiderseitiger Verzicht auf Ehegattenunterhalt, Verrechnung Zugewinnausgleichsanspruch der Ehefrau im Gegenzug zum Verzicht des Mannes auf eine Ausgleichszahlung bzgl der Übertragung seiner Haushälfte auf die Ehefrau.

Wie würdet ihr jetzt abrechnen? Je länger ich überlege umso verwirrender wird alles für mich.

Über eure Mithilfe wäre ich total dankbar. :thx
LG Elisa

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 11:40
von Anahid
Wenn Du schon öfter hier mitgelesen hast, weißt Du aber auch, dass wir gerne einen eigenen Vorschlag von Dir hätten, über den wir diskutieren können. ;)

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 11:48
von Lischen1988
Also ich persönlich würde jetzt so abrechnen:

1,3 Verf. Geb. aus den 4 oberen Gegenstandswerten, also insgesamt aus 22.072,00
1,2 Term.-Geb. ebenso aus den 4 Werten
1,0 Einigungsgebühr aus 4.692+1000+130.000,00, also insgesamt aus 135.692
dazu dann den üblichen Rest, also Fahrtkosten, Post- und Telekompauschale, Abwesenheitsgeld, Steuer etc.

Mir kommt das aber irgendwie zu einfach vor. :nachdenk

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 11:51
von Liesel
Folgesachen Ehegattenunterhalt und Güterrecht sind anhängig gewesen.

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 11:54
von Lischen1988
Ja, war beides anhängig

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 12:01
von Lischen1988
Ehrlich gesagt nicht. Ich habe solche Sachen selten auf dem Tisch :-(
Ich habe jetzt erstmal Feierabend und werde mich heute Nachmittag mal darüber belesen.

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 12:01
von katinka0508
die oben genannten Gebühren sind in meinen Augen so entstanden.
Aber das schreit für mich nach Mehrvergleich.
Sprich aus den nicht anhängigen Ansprüchen erhältst du eine 0,8 gem. 3101 und eine 1,5 gem. 1003-
Beides abgleichen nach § 15 III RVG

Terminsgebühr aus dem addierten Wert, egal ob anhängig oder nicht.

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 12:07
von Liesel
Lischen1988 hat geschrieben: Der Vergleich hat einen Mehrwert von € 130.000,00

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 12:07
von katinka0508
katinka0508 hat geschrieben:die oben genannten Gebühren sind in meinen Augen so entstanden.
Aber das schreit für mich nach Mehrvergleich.
Sprich aus den nicht anhängigen Ansprüchen erhältst du eine 0,8 gem. 3101 und eine 1,5 gem. 1003-
Beides abgleichen nach § 15 III RVG

Terminsgebühr aus dem addierten Wert, egal ob anhängig oder nicht.
Nein sorry. Ich muss mich verbessern. Die 1,0 Einigungsgebühr stimmt aus dem Wert nicht. Sie entsteht für anhängige Ansprüche.

Re: Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 11.05.2017, 12:08
von Liesel
katinka0508 hat geschrieben:Terminsgebühr aus dem addierten Wert, egal ob anhängig oder nicht.
Das ist so pauschal nicht richtig.