Mammut-Abrechnung Scheidungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
katinka0508
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#11

11.05.2017, 13:01

Liesel hat geschrieben:
katinka0508 hat geschrieben:Terminsgebühr aus dem addierten Wert, egal ob anhängig oder nicht.
Das ist so pauschal nicht richtig.
Ok, dann drücke ich es besser aus.
Es muss über die nicht anhängigen Ansprüche auch eine Verhandlung im Termin geführt werden.
Nur der Antrag eine Einigung zu Protokoll zu nehmen reicht nicht aus .

Ich bin aber bei dem geschilderten Sachverhalt davon ausgegangen, dass es im Termin verhandelt wurde.
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#12

11.05.2017, 13:39

Lischen1988 hat geschrieben:Also ich persönlich würde jetzt so abrechnen:

1,3 Verf. Geb. aus den 4 oberen Gegenstandswerten, also insgesamt aus 22.072,00
1,2 Term.-Geb. ebenso aus den 4 Werten
1,0 Einigungsgebühr aus 4.692+1000+130.000,00, also insgesamt aus 135.692
dazu dann den üblichen Rest, also Fahrtkosten, Post- und Telekompauschale, Abwesenheitsgeld, Steuer etc.

Mir kommt das aber irgendwie zu einfach vor. :nachdenk
Ist auch zu einfach. Hier liegt ein Mehrvergleich vor. Dazu steht hier schon einiges im Forum. Kannst Du über die Forensuche oben links finden.
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#13

12.05.2017, 08:10

Verfahrens- und Terminsgebühr stimmen aber so?

Anhängig war in diesem Fall alles und im Termin wurde über alles verhandelt und letztendlich ein Vergleich protokolliert.

Ich bin irgendwie immer noch nicht schlauer als gestern. :-(
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#14

12.05.2017, 09:22

Wenn alles anhängig war, hätte der Vergleich doch keinen Mehrwert. :kopfkratz
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#15

12.05.2017, 09:22

Leider nein Lischen.
Mehrvergleich wird wie folgt abgerechnet:

1,3 gem. 3100 aus den anhängigen Werten
0,8 gem. 3101 aus den nicht anhängigen
Abgleich nach § 15 III

1,2 gem. 3104 aus addierten wird, der anhängigen und nicht anhängigen, sofern eine Verhandlung im Termin geführt wurde

1,0 gem. 1003 aus den anhängigen Werten (Achtung. Einigung über die Scheidung nicht möglich)
1,5 gem. 1000 aus den nicht anhängigen
Abgleich nach § 15 III

Das nicht anhängige ist normalerweise der Vergleichsmehrwert.
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#16

12.05.2017, 09:44

Anahid hat geschrieben:Wenn alles anhängig war, hätte der Vergleich doch keinen Mehrwert. :kopfkratz

Ich hab keine Ahnung. Aber soweit ich das sehe, ist alles anhängig gewesen. Scheidung und VA sowieso, Ehegattenunterhalt auch und bzgl. Güterrecht wurde bereits schriftlich (gerichtlich) rumgestritten. :-?
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Anahid
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#17

12.05.2017, 09:53

Wir kennen den Fall nicht und haben keine Akte. Vielleicht klärst Du das mal mit dem bearbeitenden Rechtsanwalt, warum hier ein Mehrwert für den Vergleich festgesetzt wurde, wenn - wie Du meinst - alles anhängig war und schreibst uns mal, was der sagt,worauf dieser Mehrwert beruht und ob das nach seiner Ansicht anhängig war oder nicht.
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#18

12.05.2017, 13:16

Wird wohl nicht im gleichen Verfahren anhängig gewesen sein.
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