Hallo,
wie viel rechnet Ihr -wenn überhaupt- für die Anforderung von Akten ab?
Danke
Wiesenblume
RVG Gebühr § 14 für Anforderung von Akten
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Wenn überhaupt......ich rechne sowas nur gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Unfallsachen ab. Ansonsten (z.B. in Bußgeld- oder Strafsachen) ist das eine Tätigkeit, die durch die jeweilige Tätigkeitsgebühr abgegolten ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die Frage ist sehr allgemein gefasst.
Ob überhaupt und ggfs. was hierfür abgerechnet werden kann, hängt vom Sachverhalt, dem Mandantenauftrag und dem betroffenen Rechtsgebiet ab.
Ob überhaupt und ggfs. was hierfür abgerechnet werden kann, hängt vom Sachverhalt, dem Mandantenauftrag und dem betroffenen Rechtsgebiet ab.
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Wir fordern sehr umfangreiche Akten in Sozialrechtlichen Angelegenheiten an (Renten-/MedizinR usw.)
Würdet Ihr hier für die Anforderung der Akten eine Gebühr abrechnen?
DANKE
Würdet Ihr hier für die Anforderung der Akten eine Gebühr abrechnen?
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Und was macht Ihr dann damit?
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Die Akten werden gesichtet, kopiert und dienen auch als Grundlage für die Klage oder das Widerspruchsverfahren.
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Meines Erachtens kannst Du dann keine gesonderte Gebühr für die Anforderung verlangen.
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