RVG Gebühr § 14 für Anforderung von Akten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wiesenblume
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#1

05.05.2017, 10:38

Hallo,
wie viel rechnet Ihr -wenn überhaupt- für die Anforderung von Akten ab?
Danke
Wiesenblume
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Anahid
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#2

05.05.2017, 10:43

Wenn überhaupt......ich rechne sowas nur gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Unfallsachen ab. Ansonsten (z.B. in Bußgeld- oder Strafsachen) ist das eine Tätigkeit, die durch die jeweilige Tätigkeitsgebühr abgegolten ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
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#3

05.05.2017, 10:44

Die Frage ist sehr allgemein gefasst.
Ob überhaupt und ggfs. was hierfür abgerechnet werden kann, hängt vom Sachverhalt, dem Mandantenauftrag und dem betroffenen Rechtsgebiet ab.
Wiesenblume
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#4

05.05.2017, 11:34

Wir fordern sehr umfangreiche Akten in Sozialrechtlichen Angelegenheiten an (Renten-/MedizinR usw.)
Würdet Ihr hier für die Anforderung der Akten eine Gebühr abrechnen?
DANKE
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Adora Belle
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#5

05.05.2017, 12:06

Und was macht Ihr dann damit?
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#6

05.05.2017, 12:45

Die Akten werden gesichtet, kopiert und dienen auch als Grundlage für die Klage oder das Widerspruchsverfahren.
Wiesenblume
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#7

05.05.2017, 12:46

Die Akten werden gesichtet, kopiert und dienen auch als Grundlage für die Klage oder das Widerspruchsverfahren.
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Anahid
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#8

05.05.2017, 12:47

Meines Erachtens kannst Du dann keine gesonderte Gebühr für die Anforderung verlangen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

05.05.2017, 13:10

DANKE für die Antworten
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