![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Chefin hat einen - ersten - Unterhaltsantrag eingereicht. Streitwert: 21.000,00 € (Rückstände)
Dann hat sie den zweiten - geänderten - Unterhaltsantrag eingereicht. Streitwert: 18.000,00 €
Nach Hinweis des Gerichts auf Verwirkung (Unterhaltsrückstände älter als 1 Jahr) hat sie einen DRITTEN Antrag eingereicht. Streitwert: 4.000,00 €
Zum guten Schluss wollte dann das - mittlerweile volljährige - Kind nicht mehr klagen und wir haben den Antrag zurückgenommen!
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Kann ich aus dem ersten und damit höchsten Streitwert die Verfahrensgebühr abrechnen? Oder müssen wir uns "anrechnen" lassen, dass die anderen rückständigen Jahre verwirkt waren?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Melanie