Hallo miteinander,
wir haben in einem Verfahren zwei Beklagte vertreten. Es ist hier also die um 0,3 erhöhte Verfahrensgebühr angefallen.
Nun wurde ein Vergleich geschlossen, nach welchem der Kläger die außergerichtlichen (also sprich: RA-)Kosten des Beklagten zu 2) erstattet, während der Kläger und der Beklagte zu 1) ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Wie sieht jetzt mein Kostenfestsetzungsantrag für den Beklagten zu 2) aus?
Kostenerstattung für einen von zwei Beklagten
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, ich bin mir sicher. Hättest Du auch leicht über die Suchfunktion selbst herausfinden können. http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... 39295.html
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.