Hallo ihr Lieben,
gerade ist bei uns im Büro ein kleiner "Streit" ausgebrochen, da wir unterschiedlicher Meinung sind. Vielleicht könnt ihr für Klarheit sorgen
Zum Fall:
Unser Mandant wurde auf Zahlung einer Summe von 135.000,00 € verklagt.
Nun ist ein Urteil ergangen. In dem Urteil heißt es: "Streitwert ab 20.05.2015 € 210.000,00 €.
Nach welchem Streitwert ist denn nun die Verfahrens- und Terminsgebühr abzurechnen?
Verteidigungsanzeige unsererseits wurde unter dem 28.01.2013 eingereicht
Es fanden drei Gerichtstermine statt 08.04.2013, 03.07.2015 und 14.11.2016.
Über Hilfe würden wir uns freuen
LG liho
Streitwert gestaffelt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Beide Gebühren aus dem höheren SW
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(UNHEILIG)
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Stimme Liesel zu:
Es heißt, dass die Verfahrensgebühr zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens entstehen kann, somit auch nach dem 20.05.2015 und nicht nur durch die Verteidigungsanzeige oder Klageerwiderung ausgelöst wird.
Da Termine nach dem 20.05.2015 stattgefunden haben, ist es unstreitig, dass der höhere Wert angesetzt werden kann.
Es heißt, dass die Verfahrensgebühr zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens entstehen kann, somit auch nach dem 20.05.2015 und nicht nur durch die Verteidigungsanzeige oder Klageerwiderung ausgelöst wird.
Da Termine nach dem 20.05.2015 stattgefunden haben, ist es unstreitig, dass der höhere Wert angesetzt werden kann.