Anrechnung und Mahnbescheid
Verfasst: 06.04.2017, 14:05
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier ein kleines Problem, bin aber auch nicht wirklich fündig geworden:
Wir waren außergerichtlich für den Mandanten im Rahmen von rückständiger Mieter und Wohnraumkündigung tätig und haben dem Mieter eine Kostenrechnung diesbezüglich geschickt. Jetzt ist die Person ausgezogen und die Miete immer noch rückständig. Ich soll jetzt einen Mahnbescheid beantragen wegen der rückständigen Miete. Soweit ist auch alles in Ordnung. Wenn ich jetzt bei den vorgerichtlichen Anwaltsgebühren die Kostenrechnng bezüglich /Kündigung/Rückstand eingebe, ist die ja höher, als nun nur beim Rückstand Miete. Welchen Betrag muss ich denn nun bei der "Anrechnung" angeben, die halbe Gebühr aus der vorgerichtlichen Rechnung oder eine halbe Gebühr nach der rückständigen Miete. Mahnbescheid mache ich so gut wie nie und deshalb stehe ich hier ganz schön auf dem Schlauch. Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt.
ich habe hier ein kleines Problem, bin aber auch nicht wirklich fündig geworden:
Wir waren außergerichtlich für den Mandanten im Rahmen von rückständiger Mieter und Wohnraumkündigung tätig und haben dem Mieter eine Kostenrechnung diesbezüglich geschickt. Jetzt ist die Person ausgezogen und die Miete immer noch rückständig. Ich soll jetzt einen Mahnbescheid beantragen wegen der rückständigen Miete. Soweit ist auch alles in Ordnung. Wenn ich jetzt bei den vorgerichtlichen Anwaltsgebühren die Kostenrechnng bezüglich /Kündigung/Rückstand eingebe, ist die ja höher, als nun nur beim Rückstand Miete. Welchen Betrag muss ich denn nun bei der "Anrechnung" angeben, die halbe Gebühr aus der vorgerichtlichen Rechnung oder eine halbe Gebühr nach der rückständigen Miete. Mahnbescheid mache ich so gut wie nie und deshalb stehe ich hier ganz schön auf dem Schlauch. Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt.