KfA im Verwaltungsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dini07
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#1

06.04.2017, 10:15

Ich brauche kurz Hilfe beim Kostenfestsetzungsantrag

Wir waren vor dem Verwaltungsgericht tätig.
Es gab einen Termin (zur Sachaufklärung), eine außergerichtliche Einigung ist gescheitert, deshalb gab es eine Mediation. Die Parteien erklärten das Verfahren für erledigt. Verfahren wurde eingestellt.

Kann ich abrechnen:
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr (für Sachaufklärung)
Abwesenheitsgeld (Sachaufklärung)
Spritkosten (Sachaufklärung)
Abwesenheitsgeld (Mediation)
Spritgeld (Mediation)
Einigungsgebühr (Mediation), wenn ja, nach welcher Gebühr? 1002?

Für einen kurzfristigen Rat wäre ich dankbar.
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#2

06.04.2017, 10:29

für mich sieht die Abrechnung richtig aus. Auch die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG. Abwesenheits- und Fahrgeld geht auch in Ordnung, sofern der Gerichtsbezirk verlassen wurde.
Bestimmt guckt sich das auch noch ein Profi an. ;)
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Dini07
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#3

06.04.2017, 12:40

Danke =)
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