Ich brauche kurz Hilfe beim Kostenfestsetzungsantrag
Wir waren vor dem Verwaltungsgericht tätig.
Es gab einen Termin (zur Sachaufklärung), eine außergerichtliche Einigung ist gescheitert, deshalb gab es eine Mediation. Die Parteien erklärten das Verfahren für erledigt. Verfahren wurde eingestellt.
Kann ich abrechnen:
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr (für Sachaufklärung)
Abwesenheitsgeld (Sachaufklärung)
Spritkosten (Sachaufklärung)
Abwesenheitsgeld (Mediation)
Spritgeld (Mediation)
Einigungsgebühr (Mediation), wenn ja, nach welcher Gebühr? 1002?
Für einen kurzfristigen Rat wäre ich dankbar.
KfA im Verwaltungsrecht
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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für mich sieht die Abrechnung richtig aus. Auch die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG. Abwesenheits- und Fahrgeld geht auch in Ordnung, sofern der Gerichtsbezirk verlassen wurde.
Bestimmt guckt sich das auch noch ein Profi an.
Bestimmt guckt sich das auch noch ein Profi an.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück