Kostenentscheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

05.04.2017, 11:33

Hallo,

bin gerade dabei die Hinterlassenschaft meiner Kollegin wegzuarbeiten die einfach nicht mehr erschienen ist.

Bei ihr liegt eine Akte von November mit einem Versäumnisurteil des AG Duisburg, die Kostenentscheidung lautet: "Die Kosten des Rechtsstreit hat der Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Amtsgerichts Düsseldorf entstanden sind. Diese fallen der Klägerin zur Last." Eine Kostenfestsetzung hat meine Kollegin nicht gemach ! Ich muss doch jetzt hier eine ganz normale Kostenfestsetzung machen oder ? Wie meinen die das mit den Kosten Anrufung unzuständiges Gericht ? Gibt es eine Frist für die Einreichung von Kostenfestsetzungsanträgen? Ist ja jetzt schon 5-6 Monate her.
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AliceImWunderland
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#2

05.04.2017, 11:51

Skyline hat geschrieben:
bin gerade dabei die Hinterlassenschaft meiner Kollegin wegzuarbeiten die einfach nicht mehr erschienen ist.
Das würde ich manchmal auch mal gerne machen: einfach nicht mehr in diese Kanzlei hier kommen....... *träum*
Okay, zurück zur Realität..... Den Kostenfestsetzungsantrag kannst du noch stellen, das ist kein Problem. Es sei denn, das Kostenfestsetzungsverfahren ist bereits von der Gegenseite betrieben worden und Ihr seid aufgefordert worden, Eure Kosten anzumelden und danach ist ohne Rücksicht auf Eure Kosten das Kostenfestsetzungsverfahren beendet worden. Aber ich gehe davon aus, dass Ihr Klägerseite seid, oder?

Die Mehrkosten, die durch die Anrufung des falschen Gerichts entstanden sind, sind evtl. Fahrtkosten zu einem Termin, Beauftragung eines UB usw. Also alle Kosten, die nicht entstanden wären, wenn von vornherein die Sache beim richtigen Gericht gelandet wäre.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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