Hallo alle zusammen,
wir haben unseren Mandanten bzgl. einer außergerichtlichen Einigung mit seiner Noch-Ehefrau (hat ebenfalls einen RA) vertreten.
Beide haben sich jetzt wie folgt geeinigt:
Wertausgleich für Fahrzeug erhält unser MA (bsp:) 600,00 €
Lebensversicherung erhält Noch-Frau (€ unbekannt)
Einnahmen aus Ferienhaus erhält er(€ unbekannt)
Was würdet ihr für einen Gegenstandswert nehmen? Bzw. wie würdet ihr ihn errechnen`?