Mandant Vorschuss gezahlt / Abrechnung mit Rechtsschutz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

03.04.2017, 19:39

Hallo,

folgende Probleme, die ich mal wieder ausbügeln soll - Horror :nachdenk

Ich muss eine Akte mit der Rechtsschutz abrechnen. Kurz vor Ende des Jahres kommt Mdt , will sofort MB zur Sicherung der Forderung vor Verjährung und zahlt 500 EUR - Rechtsschutz sollte nicht abgewartet werden , hätte zu lange gedauert. Die 500 EUR zahlt er nur aufgrund eines Schreibens - keine Rechnung - die Kosten wurden mit circa 500 EUR mitgeteilt :patsch . MB ging pünktlich beim Mahngericht ein, Gegner legt Widerspruch ein, wir machen weiter mit der Anspruchsbegründung und schreiben die Rechtsschutz dann mal an. Diese gewährt Rechtsschutz. Nun haben wir das Verfahren gewonnen und ich muss mit der Rechtsschutz abrechnen, KFA haben wir auch gestellt . Wie sieht denn jetzt meine Rechnung aus ?

Rechnung wird an Mdt gerichtet aber an Rechtsschutz verschickt : ist mir klar

Gebühren sind mir auch klar

Gesamtsumme bla bla

und jetzt Knackpunkt:

-von Ihrem VN gezahlt 500 EUR ????so??

Bitte erstatten Sie die Kosten die Ihr VN bereits vorab zur Verhinderung der Verjährung gezahlt hat und welche wir in der Rechnung abgezogen habe an Ihren VN ??????? Sooo?

Darf ich auch, wenn ich schon eine GK- Erstattung von Justizkasse erhalten habe , diese auch in Abzug bringen ?

Muss ich nachträglich noch eine Vorschussrechnung erstellen bzgl. der 500 EUR abzgl. gezahlter 500,00 EUR , dass es buchhalterisch ok ist oder reicht die Aufführung der 500 EUR in der Endabrechnung aus, die Mandant spontan gezahlt hat ?? :thx

Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiillllllllllllllllllfe
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Soenny
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#2

04.04.2017, 08:04

Du machst eine ganz normale Rechnung, schickst die an die RSV, wenn die gezahlt hat, sollten ja 500 € über sein, die bekommt natürlich der Mandant dann wieder abzgl. ggf. einer Selbstbeteiligung ;)
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Skyline
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#3

04.04.2017, 16:34

Danke
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