außergerichtliche Tätigkeit bei gleichzeitiger KSch-Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nadine87
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#1

30.03.2017, 11:39

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier eine Sache, in der mein Chef Kündigungsschutzklage eingereicht hat, mit gleichen Datum jedoch auch die Gegenseite angeschrieben hat.

Meines Erachtens fällt hier außergerichtlich dann keine Gebühr an, so habe ich das auch schon immer praktiziert. Meine Kollegin ist jedoch anderer Meinung.

Leider kann ich hierzu nichts finden und hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

Vielen Dank schonmal!
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Adora Belle
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#2

30.03.2017, 11:44

Du hast recht, Kollegin irrt.
Nadine87
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#3

30.03.2017, 11:48

Super, dankeschön :)
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