Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine Sache, in der mein Chef Kündigungsschutzklage eingereicht hat, mit gleichen Datum jedoch auch die Gegenseite angeschrieben hat.
Meines Erachtens fällt hier außergerichtlich dann keine Gebühr an, so habe ich das auch schon immer praktiziert. Meine Kollegin ist jedoch anderer Meinung.
Leider kann ich hierzu nichts finden und hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.
Vielen Dank schonmal!
außergerichtliche Tätigkeit bei gleichzeitiger KSch-Klage
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du hast recht, Kollegin irrt.