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Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 29.03.2017, 09:10
von Manuela1
Guten Morgen,

in einer Klage haben wir den Mandanten in I. Instanz vertreten. In der Berufungsinstanz ließ er sich dann von einer anderen Kanzlei vertreten, weil wir ihm abgeraten hatten. Nun flattert uns ein Schreiben des Gerichts in Haus mit einer Stellungnahmefrist zu einem Schriftsatz der Gegenseite bezüglich der Kostenfestsetzung I. und II. Instanz. Mal davon abgesehen, dass die Gegenseite PKH beantragt hatte und uns auch keine Kostenfestsetzungsanträge vorliegen frage ich mich, ob das ganze nicht Sache des Berufungsanwalts ist ... Die Dame in der Geschäftsstelle konnte mir nicht weiterhelfen, hat nur die Verfügung der Kostenbeamtin erledigt. Die Kostenbeamtin erreiche ich grad nicht ... Wie seht Ihr das?

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 29.03.2017, 09:18
von AliceImWunderland
Meiner Meinung nach ist es die Sache des Berufungsanwalts. Euer Mandat ist mit dem Abschluss der 1. Instanz beendet. Ihr habt weder die Kostenfestsetzungsanträge der Gegenseite vorliegen, noch die weitere Korrespondenz, so dass eine Stellungnahme von eurer Seite aus nicht ohne Weiteres möglch ist. Vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung oder sogar eine Entscheidung hierzu.

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 29.03.2017, 11:03
von YveN
Ich würde es genauso wie Alice sehen, wie soll eine entsprechende Stellungnahme gefertigt werden, wenn euch überhaupt keine Unterlagen vorliegen. Ich würde das Gericht darauf hinweisen, dass euch keine KFA's der Gegenseite vorliegen und ihr auch für die II. Instanz nicht mandatiert seid, die Angelegenheit bei euch zu den Akten gelegt wurde und sich das Gericht bitte an den Berufungsanwalt wenden möchte.

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 04.04.2017, 13:29
von likema31
Darf ich mich hier einmal dran hängen?

Wir haben einen Mandanten in 2. Instanz vertreten. Nun gibt es die Kostenfestsetzungsbeschlüsse in 1. und 2. Instanz. Beide sind natürlich mit einem EB hier eingegangen. Ich bin gern bereit, das EB zum KFB der 2. Instanz zu unterzeichnen und zurückzuschicken, nicht aber das für die 1. Instanz, da wir hier nicht mandatiert waren und ich darauf auch im Kostenfestsetzungsverfahren stets hingewiesen habe. Bin ich verpflichtet, auch das EB zum KFB der 1. Instanz zurückzuschicken?

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 04.04.2017, 13:33
von Adora Belle
Wer hat denn den KFA gestellt?

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 04.04.2017, 14:00
von likema31
Adora Belle hat geschrieben:Wer hat denn den KFA gestellt?
Die Gegenseite. Wegen Unterliegens wurde von uns kein Antrag gestellt und auch keine StN abgegeben.

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 04.04.2017, 14:38
von Adora Belle
Achso, die Konstellation hatte ich jetzt nicht im Kopf. Du bist m.E. nicht verpflichtet, und ich würde hier auch im Mandanteninteresse das EB unerledigt zurückschicken und darauf hinweisen, dass ggf an den Mandanten zuzustellen ist.

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 04.04.2017, 16:26
von 13
17
Ich habe schon von Amts wegen immer darauf geachtet, dass in jeder Instanz der RA den KFB erhält, der auch PB gewesen ist. Was auch sonst?

Re: Bearbeitung Kostenfestsetzung

Verfasst: 05.04.2017, 10:02
von likema31
Danke Euch. Dann werde ich das EB zurückschicken, die sollen es an den Mandanten zustellen.