Hallo,
wir haben Klage eingereicht wegen rückständiger Miete (entgeliches Wohnrecht).
Die Parteien haben sich jetzt geeinigt, dass die Klage zurückgenommen wird und der Beklagte einen notariellen Verzicht bzgl des Wohnrechts erklärt. Kosten trägt jeder selbst . Jetzt kann ich ja eine 1,3 Verfahrensgeb. und eine 1,5 Einigungsgebühr? ?? abrechnen oder ? Terminsgebühr auch??? ?
Klagerücknahme u. außergerichtlich. Einigung
- Adora Belle
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Die EG beträgt 1,0. Der Gegenstand der Einigung war doch anhängig.