Abwesenheitsgeld 20 o. 25,00 €

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Skyline
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 01.03.2010, 17:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#1

21.03.2017, 10:05

Hallo,

meine Kollegin hat einen Kostenausgleichungsantrag gestellt, Fahrtkosten hat sie abgerechnet (Termin vom 08.12.2015 und 09.12.2015) mit Abwesenheitsgeld jeweils 20,00 €. Akte wurde 2014 angelegt, wahrscheinlich hat das Programm dann das Abwesenheitsgeld auf 20,00 €anstatt 25,00 € gesetzt. Ab wann ist es denn erhöht worden? Müssten doch 25,00 €sein oder?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14417
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.03.2017, 10:11

Das RVG hat sich zum 1. August 2013 geändert. Wenn Ihr vorher beauftragt wurdet, richtet sich die Vergütung nach dem alten Recht, bei Auftrag danach nach den neuen Werten.
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#3

21.03.2017, 10:15

Waren die Reisekosten im Kostenblatt eingetragen und daraus übernommen? Wenn ja, dann liegt der Fehler im Kostenblatt. Warum auch immer gibt es da keine 25,00 €. Ich trag die immer manuell ein.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Antworten