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Dringend Kosten bei Rücknahme Berufung

Verfasst: 17.03.2017, 10:53
von Schildkröte1988
Hallöchen,
ich brauche dringend Hilfe:

kurz umrandet: I.Instanz Kostenentscheidung Kläger trägt 20 % und Beklagter (wir) 80 %.
Streitwert I. Instanz 20.029,59 EUR
Streitwert II. Instanz 21.029,59 EUR

Beklagter (wir) legen Berufung ein und Berufungsbegründung. Nun soll Berufung zurückgenommen werden und es geht um die Kosten die unser Mandant tragen muss.

Es gibt neben dem Kläger auch einen Streitverkündeten.

Was muss ich hier abrechnen, auch bezüglich der Gerichtskosten????? Bräuchte kurze genau Auflistung der Gebühren.

Lieben Danke

Re: Dringend Kosten bei Rücknahme Berufung

Verfasst: 17.03.2017, 10:54
von Schildkröte1988
...denn Kläger und Streitverkündeter wollen ja hier auch ihre Kosten dann wenn wir Berufung zurücknehmen.

Re: Dringend Kosten bei Rücknahme Berufung

Verfasst: 17.03.2017, 11:46
von Liesel
Vorschlag?

Re: Dringend Kosten bei Rücknahme Berufung

Verfasst: 17.03.2017, 13:33
von DKB
An Gerichtskosten entsteht, wenn sonst nichts weiter passiert ist ( z. B. kein VU, Teilurteil o. ä. ) und die Rücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt: 2.0-Gebühr gem. KV 1222 GKG aus dem Wert der II. Instanz, also 690,-- EUR. Kommt zwar grundsätzlich nicht darauf an, weil gleiche Gebührenstufe, aber warum ist denn der Wert in der II. Instanz höher als der erstinstanzliche?