Dringend Kosten bei Rücknahme Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Schildkröte1988
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 25.01.2017, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

17.03.2017, 10:53

Hallöchen,
ich brauche dringend Hilfe:

kurz umrandet: I.Instanz Kostenentscheidung Kläger trägt 20 % und Beklagter (wir) 80 %.
Streitwert I. Instanz 20.029,59 EUR
Streitwert II. Instanz 21.029,59 EUR

Beklagter (wir) legen Berufung ein und Berufungsbegründung. Nun soll Berufung zurückgenommen werden und es geht um die Kosten die unser Mandant tragen muss.

Es gibt neben dem Kläger auch einen Streitverkündeten.

Was muss ich hier abrechnen, auch bezüglich der Gerichtskosten????? Bräuchte kurze genau Auflistung der Gebühren.

Lieben Danke
Schildkröte1988
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 25.01.2017, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

17.03.2017, 10:54

...denn Kläger und Streitverkündeter wollen ja hier auch ihre Kosten dann wenn wir Berufung zurücknehmen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

17.03.2017, 11:46

Vorschlag?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
DKB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 281
Registriert: 20.04.2016, 00:16
Beruf: Justizfachwirt

#4

17.03.2017, 13:33

An Gerichtskosten entsteht, wenn sonst nichts weiter passiert ist ( z. B. kein VU, Teilurteil o. ä. ) und die Rücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt: 2.0-Gebühr gem. KV 1222 GKG aus dem Wert der II. Instanz, also 690,-- EUR. Kommt zwar grundsätzlich nicht darauf an, weil gleiche Gebührenstufe, aber warum ist denn der Wert in der II. Instanz höher als der erstinstanzliche?
Antworten