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3200 oder 3500

Verfasst: 16.03.2017, 11:30
von Kaffeeschubse
sonst nichts gefunden habe, frage ich mal so.

Wir sind Testamentsvollstrecker, die Erben haben beim Nachlaßgericht beantragt, daß wir nicht die TV übernehmen sollen.

Das Nachlaßgericht hat gesagt, nee, danach gingen die Erben in Beschwerde. Auch die wurde abgewiesen.

Ich habe abgerechnet:

3100
3200

ist das richtig, oder hätte ich die 3500 nehmen sollen?

Danke :oops:

Re: Da ich

Verfasst: 16.03.2017, 11:46
von Sputnik85
Bitte eine bessere, aussagekräftigere Überschrift wählen...

Re: 3200 oder 3500

Verfasst: 16.03.2017, 14:36
von icerose
hm, ich tendiere hier eher zur 3500.

Re: 3200 oder 3500

Verfasst: 16.03.2017, 14:44
von niva
ich wurde eher vermuten 3200 wg. Vorb. 3.2.1 Nr. 2 b) da es sich ja doch um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handeln müsste.

Re: 3200 oder 3500

Verfasst: 16.03.2017, 14:58
von Kaffeeschubse
Danke, niva, ich hatte diese Info dann auch von meiner Chefin.

Trotzdem vielen Dank