3200 oder 3500

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kaffeeschubse
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#1

16.03.2017, 11:30

sonst nichts gefunden habe, frage ich mal so.

Wir sind Testamentsvollstrecker, die Erben haben beim Nachlaßgericht beantragt, daß wir nicht die TV übernehmen sollen.

Das Nachlaßgericht hat gesagt, nee, danach gingen die Erben in Beschwerde. Auch die wurde abgewiesen.

Ich habe abgerechnet:

3100
3200

ist das richtig, oder hätte ich die 3500 nehmen sollen?

Danke :oops:
Zuletzt geändert von Kaffeeschubse am 16.03.2017, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

16.03.2017, 11:46

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#3

16.03.2017, 14:36

hm, ich tendiere hier eher zur 3500.
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niva
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#4

16.03.2017, 14:44

ich wurde eher vermuten 3200 wg. Vorb. 3.2.1 Nr. 2 b) da es sich ja doch um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handeln müsste.
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Kaffeeschubse
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#5

16.03.2017, 14:58

Danke, niva, ich hatte diese Info dann auch von meiner Chefin.

Trotzdem vielen Dank
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