KFA - Abrechnung unklar - Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sputnik85
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#1

15.03.2017, 12:15

Hallo zusammen,

wir haben einen Kläger gegen zwei Beklagte vertreten. In der ersten Instanz haben wir obsiegt. Die Beklagten sind in Berufung gegangen. Beide haben nun die Berufung zurückgenommen.

Folgender Beschluss liegt vor:

Der Beklagte zu 1 und der Beklagte zu 2 tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird hinsichtlich der Berufung des Beklagten zu 1 auf 6.000,00 € und hinsichtlich der Berufung des Beklagten zu 2 auf 2.000,00 € festgesetzt.

Muss ich jetzt zwei Kostenfestsetzungsanträge stellen, jeweils gegen Beklagten zu 1 und gegen Beklagten zu 2 oder wie löse ich das?

Beste Grüße
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Laska
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#2

15.03.2017, 12:54

Ich hatte das zwar noch nie, aber ich denke, ich würde in diesem Fall zwei Anträge stellen. ;)
Liebe Grüße

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niva
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#3

15.03.2017, 13:10

du stellst nur einen Antrag, da ja auch nur einmal Gebühren anfallen bzw. gehe ich mal davon aus, dass du auch nur ein Berufungsverfahren hast. ob die Werte jetzt addiert werden oder ob du anteilig die 1008 abrechnen musst, ergibt sich ja aus der Akte und das Verteilen auf die beiden Beklagten ist ja sowieso Sache des Gerichts.
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tiko73

#4

15.03.2017, 14:47

Sie hat doch mit der 1008 gar nix am Hut, weil sie nur einen Mdt. vertreten hat (hab ich zumindest so verstanden).

Welchen Wert du nimmst, hängt m.E. davon ab, ob insgesamt über 6.000 € oder über 8.000 € Tätigkeit entfaltet wurde (also, ob die 2.000 € in den 6.000 € schon mit drin sind oder eben nicht).
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#5

15.03.2017, 14:50

tiko73 hat geschrieben:Sie hat doch mit der 1008 gar nix am Hut, weil sie nur einen Mdt. vertreten hat (hab ich zumindest so verstanden).
:patsch ja... :pfeif irgendwas kam mir da schon komisch vor an meiner Antwort.
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#6

15.03.2017, 15:39

also nur ein KFA mit SW über die gesamte Tätigkeit.

danke :knutsch das reicht mir schon als Antwort.
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