Kompliziert! außergerichtl. Erörterung ob NZ beim BGH
Verfasst: 09.03.2017, 07:47
Hallo, ich habe hier eine echt komplizierte Sache und zwar Folgendes:
Unser Mandant hatte einen schweren Unfall und wir waren in der normalen Unfallregulierung mandatiert worauf sodann folgendes noch passierte:
außergerichtlich
Klage mit Termine
Besprechung mit Gegenseite und Mandant ob Berufung beim OLG (zugelassen)
Berufung und Termine
Besprechung mit Mandant und Gegenseite ob Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (nicht zugelassen)
Verzicht von Gegenseite und uns auf Nichtzulassungsbeschwerde nach Besprechung.
Wie würdet ihr hier insgesamt abrechnen.
Es geht hauptsächlich um die Besprechungen und Vereinbarungen außerhalb der Verfahren und die da getroffenen Einigungen. Des Weiteren geht es um die Frage ob man eine Erörterung und Einigung abrechnen kann bezüglich der Nichtzulassungsbeschwerde nach einer Besprechung.
(Gibt es eine Aussöhnungsgebühr? nach Berufung)
Vielen Dank![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Unser Mandant hatte einen schweren Unfall und wir waren in der normalen Unfallregulierung mandatiert worauf sodann folgendes noch passierte:
außergerichtlich
Klage mit Termine
Besprechung mit Gegenseite und Mandant ob Berufung beim OLG (zugelassen)
Berufung und Termine
Besprechung mit Mandant und Gegenseite ob Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (nicht zugelassen)
Verzicht von Gegenseite und uns auf Nichtzulassungsbeschwerde nach Besprechung.
Wie würdet ihr hier insgesamt abrechnen.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Es geht hauptsächlich um die Besprechungen und Vereinbarungen außerhalb der Verfahren und die da getroffenen Einigungen. Des Weiteren geht es um die Frage ob man eine Erörterung und Einigung abrechnen kann bezüglich der Nichtzulassungsbeschwerde nach einer Besprechung.
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Vielen Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)