Anrechnung Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Verena80
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#1

07.03.2017, 17:22

Hi Leute,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt.

Wir sollen für Mandantin Forderungen geltend machen, insgesamt 75.000,00 €.

Über 50.000,00 € gibt es ein notarielles Schuldanerkenntnis, 25.000,00 € sind noch nicht tituliert.

Wir haben den Gegner außergerichtlich angeschrieben die 75.000,00 € zu bezahlen.

Ggü. Rechtsschutzversicherung der Mandantin wurde dann eine 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis 75.000,00 € abgerechnet.

Da der Schuldner nicht reagiet hat, wurde jetzt über die nicht titulierten 25.000,00 € Klage eingereicht. Ggü RS Versicherung wurde nun ein Vorschuss geltend gemacht, nämlich wie folgt:

23000 aus 25.000 €
3100 aus 25.000 €
unter Berücksichtigung der Anrechnung Geschäftsgebühr.

Die Rechtsschutzversicherung streicht nun einfach um die 2300, da ja bereits eine Geschäftsgebühr auf Basis 75.000,00 € gezahlt wurde und zahlt eine volle 3100 aus 25.000,00 €

Chef legt mir heute die Akte hin, da die Rechtsschutzvers. natürlich nachfragt, weshalb der bereits gezahlte Betrag nicht in Abzug gebracht wurde.

Ich denke die Rechnung müsste korrekt wie folgt aussehen:

2300 aus 25.0000 €
3100 aus 25.000 €/Anrechnung Geschäftsgebühr aus 25.000
abzgl als Vorschuss gezahlter Geschäftsgebühr aus 25.000 € (nicht wie bereits abgerechnet und gezahlt aus 75.000,00 €, da ja nur 25.000,00 € klageweise geltend gemacht werden).

Was denkt hier?

Danke schon mal :wink1 :wink1 :wink1
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#2

07.03.2017, 17:42

Die Rechnung muß so aussehen:

2300 aus 75.0000 €
3100 aus 25.000 €/Anrechnung Geschäftsgebühr aus 25.000
abzüglich Vorschuß
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#3

08.03.2017, 11:04

Wenn ich den gesamten Vorschuss von dieser Rechnung abziehe, dann ist das ja eine 2300 aus 75.000,00 €. Das kann doch nicht sein, wenn sich die Rg nur über die Tätigkeit aus 25.000,00 € bezieht, oder?
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#4

08.03.2017, 11:08

Wenn Du die GG mit in die Rechnung aufnimmst, so wie von Soenny vorgeschlagen, musst Du selbstverständlich bisher gezahlte Beträge abziehen. Wenn Du allerdings als Vorschuss bereits eine 2300 aus 75.000 € abgerechnet hattest (sorry, hab grad keine Zeit mir Deine Ausführungen oben durchzulesen), dann kannst Du auch die GG in der Rechnung weglassen und rechnest nur die VG abzgl. Anrechnung ab.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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