Abrechnung durch Rechtschutz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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isabell0611
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#1

03.03.2017, 09:15

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie das mit der Abrechnung mit der Rechtschutzversicherng ist.
Das Verfahren ist beendet, unser Mandant hat einen Teil gewonnen, die Kosten gingen 4/5 zu unseren Lasten, die RS hat den Kfb-Betrag bereits überwiesen.
Die Gegenseite hat den ausgeurteilten Betrag an uns überwiesen und bevor ich diesen komplett an den Mandaten auszahle, möchte ich gerne wissen, was die RS an Kosten zurückerstattet bekommt. Es sind u.a. auch Gutachterkosten gewesen usw. Ist es jetzt Sache der RS mir die genauen Kosten zu nennen oder meine? Wie macht Ihr das denn?

Vielen Dank für Eure Antworten
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Mariposa2
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#2

03.03.2017, 09:23

Warum soll hier die RSV irgendwelche Kosten zurückerstattet bekommen? Die RSV musste den gegnerischen Teil gem. KFB bezahlen und gut ist. Da euch ja nichts erstattet wurde, kriegt die RSV auch nichts zurück. Denn das eine Fünftel wurde in dem KFB ja schon berücksichtigt (ihr habt ja sicher auch einen KAA über eure Kosten eingereicht), weshalb die RSV der Gegenseite nicht die vollen Kosten, sondern nur einen Teil bezahlen muss. Eure Erstattungsansprüche sind da ja schon drin.

Wäre es umgekehrt gewesen, hättet ihr an die RSV etwas erstatten müssen. Aber so? Da sehe ich keine Veranlassung. Die Kosten sind ja entstanden und das was ihr von der Gegenseite bekommen habt, ist ja wohl nur das, was ausgeurteilt wurde. Das steht eurem Mandanten zu und sonst niemanden.

Aber warte noch auf die Meinung der anderen, falls ich hier was übersehen sollte ;).
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Anahid
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#3

03.03.2017, 09:27

Gutachterkosten etc. fallen in den Kostenausgleich. Nur wenn sich daraus eine Kostenerstattung zugunsten des Mandanten ergeben würde, hätte die RSV einen Anspruch auf Erstattung. Der Urteilsbetrag steht immer ausschließlich dem Mandanten zu (soweit hier keine vorgerichtlichen Kosten in der Zahlung enthalten sind, die mit ausgeurteilt wurden).
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isabell0611
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#4

03.03.2017, 09:33

Super - das hat mir schon weiter geholfen.
Wenn es denn umgekehrt gewesen wäre und wir etwas zurückerstatten müssten - muss die RS mir dann eine Aufstellung machen?
Ich hatte nämlich vor längerer Zeit so einen Fall und die RS-Angestellte hat mich voll angepampt, von wegen es wäre nicht ihre Aufgabe und so. Deswegen wollte ich gerne wissen, was so üblich ist.
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#5

03.03.2017, 09:41

Wie kommst du darauf, dass dir die RSV eine Aufstellung machen muss?! Die RSV weiß doch gar nicht, was an Geld bei euch eingeht und was letztlich an Kosten angefallen ist. Wenn Fremdgeld da ist und die RSV Gebühren zurück bekommt, dann mache ich eine Aufstellung was von der RS bezahlt wurde, was an Fremdgeld eingegangen ist abzüglich der angefallenen Gebühren. Es muss dann natürlich geschaut werden, ob das Geld mit dabei ist, das dem Mandanten zusteht. Wenn man es ein paar mal gemacht hat, ist man aber schnell drin.
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isabell0611
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#6

03.03.2017, 09:47

Ich wollte von der RS nur eine Aufstellung der Kosten, die sie bezahlt hat - denn nur das kann sie dann doch evtl. zurückfordern oder steh ich jetzt komplett auf dem Schlauch? :kopfkratz
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Anahid
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#7

03.03.2017, 09:53

Was die RSV gezahlt hat, sollte sich aber aus Eurer Akte ergeben. ;) Und eigentlich ist es durchaus Sache des Verfahrensbevollmächtigen bzw. (machen ja eigentlich wir, auch wenn Chef unterschreibt :mrgreen:) der Angestellten, bei einer Erstattung der RSV zu erklären, wie sich diese Erstattung errechnet. Ich kann ja auch bei einer Kostenerstattung dann, wenn der Mandant selbst Beträge gezahlt bzw. zu zahlen hat, im Wege des Quotenvorrechts an den Mandanten erstatten. Das muss aber selbstverständlich errechnet und der RSV auch mitgeteilt werden.
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Mariposa2
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#8

03.03.2017, 10:01

Anahid hat geschrieben:Was die RSV gezahlt hat, sollte sich aber aus Eurer Akte ergeben. ;)
Das kommt immer darauf an, wie man arbeitet :mrgreen:

Ich kann die TE daher etwas verstehen. Bei uns z. B. werden alle Rechnungen einfach an die RSV weitergeschickt mit der Bitte um direkten Ausgleich. Wir gehen nicht in Vorleistung und bei uns wird das auch in der Akte nirgendwo notiert. Muss aber auch dazu sagen, dass im Arbeitsrecht eh nicht so viel von diesem zivilrechtlichen Zahlungskram anfällt, schon allein aufgrund der nicht gegebenen Kostenerstattung in der ersten Instanz. Bei uns ist es daher etwas chaotischer als anderswo (meine Anregungen, mal ein Blatt in die Akte zu heften, um alles zu vermerken, was gezahlt wurde und zu Gebührenänderungen geführt hat, wurde immer wieder abgeschmettert. Und wenn sich keiner daran hält, bringt es natürlich auch nichts), aber es geht noch. In einer zivilrechtlichen Kanzlei käme man so aber bestimmt nicht besonders weit ;).
Zuletzt geändert von Mariposa2 am 03.03.2017, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
isabell0611
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#9

03.03.2017, 10:42

So ist es bei uns auch, Mariposa2. Aber ich erde mir ab sofort in jede Akte so einen Zettel machen, dann hab ich alles auf einem Blick parat.
Vielen Dank für Eure Antorten, einen streßfreien Restarbeitstag und ein schönes Wochenende. :wink1
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