Abrechnung Integrationsamt - Aufhebungsvertrag
Verfasst: 02.03.2017, 11:39
Huhu,
ich stehe vor einem schwierigen Abrechnungsproblem. Habe im Internet zur gesamten Thematik zwar Artikel gefunden, mein Fall wird darin aber nicht besprochen, daher bin ich mir gerade recht unsicher.
Wir vertreten einen Arbeitgeber und wurden beauftragt, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen. Da man vor Ausspruch der Kündigung ja die Zustimmung des Integrationsamts braucht, haben wir also erst mal diese Zustimmung beantragt. Es kam dann zu einem Gütegespräch im I-Amt, an welchem mein Chef teilgenommen hat. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Nur zur Klarstellung: Die Zustimmung wurde weder erteilt noch verwehrt (war ja nicht mehr nötig) und es wurde nie eine Kündigung ausgesprochen (war ja auch nicht nötig).
So... was kann ich jetzt abrechnen? Das Zustimmungsverfahren (Wert € 5.000,00) ist eine eigene Angelegenheit, wo eine 1,3 Geschäftsgebühr verdient wird, soviel ist klar. Die arbeitsrechtliche Angelegenheit ist eine eigene mit dem Gegenstandswert, der sich nach dem Einkommen richtet. Aber die Kündigung haben wir ja nie ausgesprochen - andererseits hat der Aufhebungsvertrag (eigentlich ausschließlich) arbeitsrechtlichen Bezug. Bekommen wir hierfür jetzt auch eine Geschäftsgebühr? Und aufgrund des Aufhebungsvertrags muss ja auch eine Einigungsgebühr entstanden sein. Aber aus € 5.000,00 ? Oder aus dem arbeitsrechtlichen Wert? Oder aus beiden?!? Hilfe!
ich stehe vor einem schwierigen Abrechnungsproblem. Habe im Internet zur gesamten Thematik zwar Artikel gefunden, mein Fall wird darin aber nicht besprochen, daher bin ich mir gerade recht unsicher.
Wir vertreten einen Arbeitgeber und wurden beauftragt, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen. Da man vor Ausspruch der Kündigung ja die Zustimmung des Integrationsamts braucht, haben wir also erst mal diese Zustimmung beantragt. Es kam dann zu einem Gütegespräch im I-Amt, an welchem mein Chef teilgenommen hat. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Nur zur Klarstellung: Die Zustimmung wurde weder erteilt noch verwehrt (war ja nicht mehr nötig) und es wurde nie eine Kündigung ausgesprochen (war ja auch nicht nötig).
So... was kann ich jetzt abrechnen? Das Zustimmungsverfahren (Wert € 5.000,00) ist eine eigene Angelegenheit, wo eine 1,3 Geschäftsgebühr verdient wird, soviel ist klar. Die arbeitsrechtliche Angelegenheit ist eine eigene mit dem Gegenstandswert, der sich nach dem Einkommen richtet. Aber die Kündigung haben wir ja nie ausgesprochen - andererseits hat der Aufhebungsvertrag (eigentlich ausschließlich) arbeitsrechtlichen Bezug. Bekommen wir hierfür jetzt auch eine Geschäftsgebühr? Und aufgrund des Aufhebungsvertrags muss ja auch eine Einigungsgebühr entstanden sein. Aber aus € 5.000,00 ? Oder aus dem arbeitsrechtlichen Wert? Oder aus beiden?!? Hilfe!