Ich kenne mich damit wirklich gar nicht aus! Bitte um Hilfe:
arbeitsgerichtliches Verfahren. Direkter Einstieg ohne außergerichtlich tätig geworden zu sein. Wir sind Beklagte gewesen.
Nunmehr Vergleich.
Streitwerte:
für das Verfahren: 7.008,72 €
für den Vergleich: 9.344,96 €
Könnte mir jemand sagen wie meine Abrechnung gegenüber der Mandantschaft aussieht
Vergleichsmehrwert HILFE!!!
Hallo mein Chaos sah so aus:
1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 aus 7.008,72 €
0,8 Verfahrensgebühr (Ich weiß beim besten Willen nicht welche Verfahrensgebühr-Nummer) aus 2.336,24 €
1,2 Terminsgebühr nach 3104 aus 7.008,72 €
1,0 Einigungsgebühr nach 1003 aus 7.008,72 €
1,5 Einigungsgebühr (Ich weiß nicht aus welcher Nummer) aus 2.336,24 €
Auslagen und Mehrwertsteuer
So, jetzt kennt ihr mein ahnungsloses Chaos
1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 aus 7.008,72 €
0,8 Verfahrensgebühr (Ich weiß beim besten Willen nicht welche Verfahrensgebühr-Nummer) aus 2.336,24 €
1,2 Terminsgebühr nach 3104 aus 7.008,72 €
1,0 Einigungsgebühr nach 1003 aus 7.008,72 €
1,5 Einigungsgebühr (Ich weiß nicht aus welcher Nummer) aus 2.336,24 €
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So, jetzt kennt ihr mein ahnungsloses Chaos
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Chaos hoffentlich beseitigt.Charline hat geschrieben:Hallo mein Chaos sah so aus:
1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 aus 7.008,72 €
0,8 Verfahrensgebühr (Ich weiß beim besten Willen nicht welche Verfahrensgebühr-Nummer) aus 2.336,24 € Nr. 3101 VV RVG
Abgleich nach § 15 III RVG nicht vergessen (zusammengerechnet höchstens 1,3 aus Streitwert 9.344,96 €).
1,2 Terminsgebühr nach 3104 aus 7.008,72 € Wenn Ihr vorgerichtlich nicht tätig gewesen seid, wird hier doch auch über den Mehrvergleich verhandelt worden sein, oder? Dann würde sich die TG aus einem Streitwert von 9.344,96 € berechnen.
1,0 Einigungsgebühr nach 1003 aus 7.008,72 €
1,5 Einigungsgebühr (Ich weiß nicht aus welcher Nummer) aus 2.336,24 € Nr. 1000 VV RVG
Abgleich nicht vergessen (höchstens 1,5 aus 9.344,96 €)
Auslagen und Mehrwertsteuer
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- Mariposa2
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War doch fast richtig . Nicht so viel an sich zweifeln .
Die 0,8 ist Nr. 3101. Die 1,5 ist Nr. 1000.
Die Terminsgebühr wird immer aus dem höheren Wert genommen (also 1,2 aus 9.344,96 €).
Ansonsten passte alles ... Bitte die Obergrenze nicht vergessen.
Die 0,8 ist Nr. 3101. Die 1,5 ist Nr. 1000.
Die Terminsgebühr wird immer aus dem höheren Wert genommen (also 1,2 aus 9.344,96 €).
Ansonsten passte alles ... Bitte die Obergrenze nicht vergessen.
Ach suuuupppeeerrr vielen Dank.
Bezüglich Abgleich macht dass das RA-Micro glaube ich automatisch oder?
Ach super, dann hab ich ja doch ein wenig verstanden
Du hast mir den Tag gerettet
Bezüglich Abgleich macht dass das RA-Micro glaube ich automatisch oder?
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Anahid war´mal wieder schneller . Du erklärst das immer so schön. Deine Azubis schließen in der Schule wahrscheinlich alle mit 1,0 ab .Anahid hat geschrieben:Chaos hoffentlich beseitigt.
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In der Regel machen die Programme das automatisch, aber man sollte sich da nicht immer drauf verlassen .Charline hat geschrieben:Bezüglich Abgleich macht dass das RA-Micro glaube ich automatisch oder?
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Das stimmt so nicht. Es muss über den Mehrwert verhandelt werden. Wenn z.B. nur protokolliert wird (weil bereits vor dem Termin schriftlich mit der Gegenseite vereinbart), fällt die TG aus dem Mehrwert nicht an.Mariposa2 hat geschrieben: Die Terminsgebühr wird immer aus dem höheren Wert genommen (also 1,2 aus 9.344,96 €).
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Die, die ich mal hatte, waren schon gut in der Schule. Aber ich hab keine Azubis mehr.Mariposa2 hat geschrieben: Anahid war´mal wieder schneller . Du erklärst das immer so schön. Deine Azubis schließen in der Schule wahrscheinlich alle mit 1,0 ab .
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