Vergleichsmehrwert HILFE!!!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Charline

#1

28.02.2017, 15:15

Ich kenne mich damit wirklich gar nicht aus! Bitte um Hilfe:

arbeitsgerichtliches Verfahren. Direkter Einstieg ohne außergerichtlich tätig geworden zu sein. Wir sind Beklagte gewesen.

Nunmehr Vergleich.

Streitwerte:

für das Verfahren: 7.008,72 €
für den Vergleich: 9.344,96 €

Könnte mir jemand sagen wie meine Abrechnung gegenüber der Mandantschaft aussieht
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#2

28.02.2017, 15:21

Schreib uns bitte erst einmal deinen Vorschlag :).

Danach sprechen wir das durch ;).
Charline

#3

28.02.2017, 15:29

Hallo mein Chaos sah so aus:

1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 aus 7.008,72 €
0,8 Verfahrensgebühr (Ich weiß beim besten Willen nicht welche Verfahrensgebühr-Nummer) aus 2.336,24 €
1,2 Terminsgebühr nach 3104 aus 7.008,72 €
1,0 Einigungsgebühr nach 1003 aus 7.008,72 €
1,5 Einigungsgebühr (Ich weiß nicht aus welcher Nummer) aus 2.336,24 €

Auslagen und Mehrwertsteuer

So, jetzt kennt ihr mein ahnungsloses Chaos :-)
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#4

28.02.2017, 15:40

Charline hat geschrieben:Hallo mein Chaos sah so aus:

1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 aus 7.008,72 €
0,8 Verfahrensgebühr (Ich weiß beim besten Willen nicht welche Verfahrensgebühr-Nummer) aus 2.336,24 € Nr. 3101 VV RVG ;)
Abgleich nach § 15 III RVG nicht vergessen (zusammengerechnet höchstens 1,3 aus Streitwert 9.344,96 €).
1,2 Terminsgebühr nach 3104 aus 7.008,72 € Wenn Ihr vorgerichtlich nicht tätig gewesen seid, wird hier doch auch über den Mehrvergleich verhandelt worden sein, oder? Dann würde sich die TG aus einem Streitwert von 9.344,96 € berechnen.
1,0 Einigungsgebühr nach 1003 aus 7.008,72 €
1,5 Einigungsgebühr (Ich weiß nicht aus welcher Nummer) aus 2.336,24 € Nr. 1000 VV RVG ;)
Abgleich nicht vergessen (höchstens 1,5 aus 9.344,96 €)
Auslagen und Mehrwertsteuer

So, jetzt kennt ihr mein ahnungsloses Chaos :-)
Chaos hoffentlich beseitigt. 8)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

28.02.2017, 15:42

War doch fast richtig :). Nicht so viel an sich zweifeln ;).

Die 0,8 ist Nr. 3101. Die 1,5 ist Nr. 1000.

Die Terminsgebühr wird immer aus dem höheren Wert genommen (also 1,2 aus 9.344,96 €).

Ansonsten passte alles :) ... Bitte die Obergrenze nicht vergessen.
Charline

#6

28.02.2017, 15:44

Ach suuuupppeeerrr vielen Dank.

Bezüglich Abgleich macht dass das RA-Micro glaube ich automatisch oder?

Ach super, dann hab ich ja doch ein wenig verstanden :-)

Du hast mir den Tag gerettet :-)
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#7

28.02.2017, 15:45

Anahid hat geschrieben:Chaos hoffentlich beseitigt. 8)
Anahid war´mal wieder schneller :mrgreen:. Du erklärst das immer so schön. Deine Azubis schließen in der Schule wahrscheinlich alle mit 1,0 ab :D.
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#8

28.02.2017, 15:45

Charline hat geschrieben:Bezüglich Abgleich macht dass das RA-Micro glaube ich automatisch oder?
In der Regel machen die Programme das automatisch, aber man sollte sich da nicht immer drauf verlassen ;).
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#9

28.02.2017, 15:48

Mariposa2 hat geschrieben: Die Terminsgebühr wird immer aus dem höheren Wert genommen (also 1,2 aus 9.344,96 €).
Das stimmt so nicht. Es muss über den Mehrwert verhandelt werden. Wenn z.B. nur protokolliert wird (weil bereits vor dem Termin schriftlich mit der Gegenseite vereinbart), fällt die TG aus dem Mehrwert nicht an.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

28.02.2017, 15:49

Mariposa2 hat geschrieben: Anahid war´mal wieder schneller :mrgreen:. Du erklärst das immer so schön. Deine Azubis schließen in der Schule wahrscheinlich alle mit 1,0 ab :D.
Die, die ich mal hatte, waren schon gut in der Schule. Aber ich hab keine Azubis mehr. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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