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Wiederkehernde Leistungen RVG

Verfasst: 24.02.2017, 15:47
von Ulili
Hallo!

Für den Gegenstandswert muss ich eine wiederkehrende Leistung berechnen. Nach meiner Kenntnis gem. § 9 ZPO.

Wir haben einmalig 15.000 Euro + Rente lebenslang 200,00 Euro.

Rechne ich das so:

15.000 + 200 x12 x3,5 -> Also 15.000 + 8.400 Euro = 23.400 Euro.

Wäre das richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

:thx

Re: Wiederkehernde Leistungen RVG

Verfasst: 27.02.2017, 09:50
von Anahid
Nach meiner Meinung ist das § 42 GKG und damit 3 Jahre. Die Art der Berechnung wäre aber richtig.

Re: Wiederkehernde Leistungen RVG

Verfasst: 27.02.2017, 11:47
von Ulili
Danke Anahid!