Vertretung einer AG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Findik
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#1

22.02.2017, 20:48

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier gerade eine Sache auf dem Tisch, wo wir eine Aktiengesellschaft vertreten haben. Ich soll hier jetzt gegenüber unserer Mandantin (die AG) die Gebühren abrechnen.

Wir haben sie zunächst außergerichtlich vertreten und dann gerichtlich. Es ging hierbei um die unentgeltliche Rückübertragung der Aktien an zwei Aktionäre. Vielleicht kennt jemand das BGH-Urteil in einer sehr ähnlich gelagerten Sache. Jedenfalls hatten wir hier auch fast genau denselben Fall.

Welchen Gegenstandswert setze ich denn hier an? Bei Eintritt in die AG hatten die Aktionäre in unserem Fall 30 vinkulierte Namensaktien im Nominalwert von 60,00 EUR erworben. Seinerzeit mussten sie noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,00 EUR zahlen. Muss ich hier den Gegenstandswert 1.800,00 EUR (30x60) ansetzen?

Und nehme ich hier die gewöhnliche Geschäftsgebühr von 1,3 und die Verfahrensgebühr 1,3 + Terminsgebühr 1,2 ?

Vielleicht hatte hier jemand auch so einen Fall auf dem Tisch und kann mir helfen.

Vielen Danke schonmal im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

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#2

22.02.2017, 21:06

Lass dir den Streitwert doch einfach vom Gericht festsetzen, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Anahid
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#3

23.02.2017, 09:21

Seh ich wie 148. Wenn hier ein Gerichtsverfahren anhängig war, würde ich den Streitwert gerichtlich festsetzen lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

23.02.2017, 09:28

Danke, dann werde ich das wohl am besten machen. Und wie sieht es mit den Gebühren aus, welche muss ich da ansetzen?
Liebe Grüße
Findik

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#5

23.02.2017, 09:33

Dürfte doch ein ganz normaler Zivilrechtsstreit sein. Also wären die von Dir angegebenen Gebühren richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Findik
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#6

23.02.2017, 09:37

Ja, das denke ich auch. Wollte nur auf Nummer sicher gehen. Andere Gebühren würden mir hierzu auch nicht einfallen :-).
Liebe Grüße
Findik

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#7

23.02.2017, 09:41

nur vorsorglich: nicht die Anrechnung vergessen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Findik
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#8

23.02.2017, 09:44

Nee, das vergesse ich nicht, aber danke für den vorsorglichen Hinweis ;-).
Liebe Grüße
Findik

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