Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lisamary
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#1

21.02.2017, 09:38

:wink1 Hallo Leute

Folgender Sachverhalt:

Wir vertreten die Streithelferin. Die Streithelferin (unsere Mandantin) ist der Klägerseite beigetreten.

Es erging nunmehr ein positives Urteil für die Klägerin.
Beklagte haben alle Kosten und die Kosten der Streithelferin zu tragen.

Bin jetzt dabei den KFA zu fertigen.
Für mich kam jetzt die Frage auf, da wir für unsere Mandantin genau wissen mussten, worum es geht, haben wir Akteneinsicht bei Gericht beantragt. Dieses ist auch gewährt und es ist dadurch die Aktenversendungspauschale in Höhe von 10,00 € und Kopiekosten entstanden.

Kann ich diese Kosten nun in den KFA mit reinnehmen?

Ich sehe diese als notwendige unvermeidbare Auslagen an.

:thx
Lana37
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#2

21.02.2017, 09:44

Ich bin der Meinung ja. :) Ich denke auch das es notwendige Auslagen waren.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.02.2017, 11:53

Ja, kannst Du geltend machen, wenn Euch die notwendigen Unterlagen nicht mit der Streitverkündung zugesandt wurden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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