VG trotz KLagerücknahme nach Mahnverfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RaFa94
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#1

14.02.2017, 11:00

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Wir haben unsere Mandantin im Mahnverfahren vertreten (Widerspruchsverfahren), da fällt ja dann eine 0,5 VG nach 3307 an. Die Gegenseite hatte die automatische Abgabe ins streitige Verfahren beantragt. Das Verfahren wurde nach unserem Widerspruch auch abgegeben, allerdings ohne dass wir Stellung nehmen konnten, hat die Gegenseite ihre Klage zurückgezogen. Fällt für uns nun eine 0,8 nach 3101 an? oder gar keine VG? oder doch die volle VG?

Danke für eure Hilfe
:thx .
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Muschel
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#2

14.02.2017, 11:25

Wenn ihr den Auftrag hattet euren Mandanten auch im Klageverfahren zu vertreten dann entsteht euch eine 0,8 VG. Die Einreichung eines Schriftsatzes ist dafür nicht erforderlich.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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