Hallo ich brauch mal bitte Hilfe,
ich hab zwar schon durch die Themen geschaut allerdings nichts gefunden.
Und zwar haben wir an einem OT teilgenommen am Wohnsitz des Mandanten. Dieser Wohnsitz liegt etwas außerhalb von München.
Jetzt wollte wir das Tage- und Abwesenehitsgeld für den OT im KfA geltend machen. Jetzt moniert das die Gegenseite. Kann mir jemand sagen ob ich die Kosten festsetzen lassen kann? Und wo find ich das im Kommentar bzw. RVG direkt, ich hab einfach nichts gefunden.
Vielen lieben Dank
LG Denise
Tage- und Abwesenheitskosten für OT beim KfA
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Für einen normalen Gerichtstermin ist der Ansatz von anw. Reisekosten die Norm. Das OLG Stuttgart hat bereits 1999 festgestellt, dass auch ein OT ein Gerichtstermin ist. Daher gelten die gleichen Regeln.
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Wenn eine Kostengrundentscheidung des Gerichts (ich nehme an, der Rechtsstreit ist bei einem Münchner Gericht anhängig?) vorliegt, nach der die Gegenseite die Kosten Eures Mandanten ganz oder überwiegend zu tragen hat, dann: JA.DeniseK hat geschrieben:Kann mir jemand sagen ob ich die Kosten festsetzen lassen kann?
z.B. im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Seite 1758, Rdnr. 106DeniseK hat geschrieben:Und wo find ich das im Kommentar
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wir sind beim LG Muc, der Mdt. wohnt in Muc und der GGS Umkreis Muc (Haar)
da fand der OT statt. und wir wollen dafür das Tage- und Abwesenheitsgeld zzgl. Fahrtkosten haben.
da fand der OT statt. und wir wollen dafür das Tage- und Abwesenheitsgeld zzgl. Fahrtkosten haben.
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Ihr könnt Tage- und Abwesenheitsgeld festsetzen lassen. Aber Achtung: Bitte prüfen ob die Kanzlei oder der Wohnsitz des Mandanten näher ist und von dort aus dann die km berechnen. Ansonsten kann diese von der Gegenseite moniert werde.
Liebe Grüße
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Bei einem Ortstermin kann es m.E. nicht auf die Entfernungen von Kanzlei und Wohnsitz ankommen.
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Adora Belle hat geschrieben:Bei einem Ortstermin kann es m.E. nicht auf die Entfernungen von Kanzlei und Wohnsitz ankommen.
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