Hallo,
ich bitte Euch um kurze Hilfe...
Fällt die Nr. 5115 RVG an, wenn nur Einspruch eingelegt wurde. Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. Wir haben Einspruch eingelegt, die Sache ging an das AG, dass AG hat die Sache dann gem. § 69 Abs. 5 OwiG an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen. Diese hat dann eingestellt.
Ich rechne ab:
5100
5103
7002
7008
Danke für Eure Rückmeldung!
5115 RVG angefallemn?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14401
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Kaum vorstellbar.