5115 RVG angefallemn?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

07.02.2017, 12:38

Hallo,

ich bitte Euch um kurze Hilfe...

Fällt die Nr. 5115 RVG an, wenn nur Einspruch eingelegt wurde. Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. Wir haben Einspruch eingelegt, die Sache ging an das AG, dass AG hat die Sache dann gem. § 69 Abs. 5 OwiG an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen. Diese hat dann eingestellt.

Ich rechne ab:
5100
5103
7002
7008

Danke für Eure Rückmeldung!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14401
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

07.02.2017, 12:39

Kaum vorstellbar.
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

07.02.2017, 12:58

Danke Adora Belle!
Antworten