Anerkenntnisurteil hinsichtlich SW korrigieren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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unkunkel
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#1

07.02.2017, 09:30

Wir haben in einer arbeitsrechtlichen Sache Ende Dezember ein Anerkenntnisurteil erhalten, in dem ein Streitwert von 11.000 € festgesetzt wurde. Jetzt kam Post vom Gericht, dass beabsichtigt ist, den Streitwert höher festzusetzen. Dem würden wir zustimmen wollen.

Bekomme ich das Anerkenntnisurteil hinsichtlich des Streitwertes nun noch irgendwie korrigiert? Eventuell über eine Streitwertbeschwerde mit der sechsmonatigen Frist? Oder ist der neue Streitwertbeschluss dann automatisch der gültige? Ich finde zu dem Problem nur Rechtsprechung hinsichtlich der Kostenquotelung, aber das ist im Arbeitsrecht ja nicht gegeben.

(Falls ich das Thema in das falsche Forum geschrieben habe, bitte verschieben..)

Danke schon mal im Voraus.
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Anahid
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#2

07.02.2017, 10:38

Der neue Streitwertbeschluss ist automatisch der gültige. Der Streitwert ist nicht vollstreckbar, sodass es einer Berichtigung des AU nicht bedarf.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
unkunkel
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#3

07.02.2017, 11:21

Danke!
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