Mehrere Forderungen, wie abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lisamary
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#1

24.01.2017, 14:58

:wink1 Hallo :)

Zum Sachverhalt:

Wir haben von unserem Mandanten mehrere Schreiben erhalten (immer vom gleichen Gegner) mit jeweils einer Zahlungsaufforderung (verschiedene Beträge, verschiedene Aktenzeichen).

Wir haben diese Angelegenheiten in einer Akte erfasst und ein Schreiben bezüglich dieser Forderungen an die Gegenseite gesendet.

Können wir nun für jede einzelne Forderung eine Rechnung erstellen oder muss ich die Forderungen als einen Gegenstandswert zusammenrechnen?

:thx
MeliM88
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#2

24.01.2017, 16:32

Hallo.
Bei dieser Konstellation eine Abrechnung erstellen. Die einzelnen Hauptforderungen zusammengerechnet ist sodann der Gegenstandswert.
VG, Meli
Lisamary
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#3

24.01.2017, 17:22

Danke :)
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Sonnenkind
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#4

24.01.2017, 18:57

§ 22 I RVG
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
stefanschmidt
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#5

28.05.2020, 11:11

Warum sollen die Schreiben die selbe Angelegenheit darstellen?
Das ist aktuell auch mein Problem.
Wir haben einen Mandanten, der als Makler von einem Auftraggeber, für den er mehrere Objekte verkauft hat, die Provisionen erhalten will.
Aus meiner Sicht stellt doch jeder Verkauf eine Angelegenheit dar. Und damit dann auch die Provision. Wenn der Anwalt jetzt außergerichtlich einzeln auffordert, jede der 10 Rechnungen zu bezahlen, dann handelt es sich doch um 10 Angelegenheiten? Wo ist mein Denkfehler?
Beste Grüße
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Anahid
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#6

28.05.2020, 11:37

Ein Gegner = 1 Angelegenheit. 10 Objekte = 10 Gegenstände = § 22 I RVG Zusammenrechnung der Gegenstandswerte
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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