Abrechnung Strafsache/Einstellung gem. § 153a StPO/Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Yuliane
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#1

12.01.2017, 10:18

Hallo,

ich benötige Hilfe insoweit, ob hier die Befriedungsgebühr 4141 VV angefallen ist:

Wir sind erst im Berufungsverfahren beauftragt und legen Berufung ein.

Es findet ein Hauptverhandlungstermin statt. Das Verfahren wird gem. 153a StPO eingestellt. Die Zahlung ist bereits erfolgt.

Herzlichen Dank

Yuliane
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Adora Belle
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#2

12.01.2017, 10:25

Keine 4141. Die soll die Vermeidung des HV-Termins entlohnen. Ist bei Euch nicht der Fall.
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