Hallo,
ich benötige Hilfe insoweit, ob hier die Befriedungsgebühr 4141 VV angefallen ist:
Wir sind erst im Berufungsverfahren beauftragt und legen Berufung ein.
Es findet ein Hauptverhandlungstermin statt. Das Verfahren wird gem. 153a StPO eingestellt. Die Zahlung ist bereits erfolgt.
Herzlichen Dank
Yuliane
Abrechnung Strafsache/Einstellung gem. § 153a StPO/Berufung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Keine 4141. Die soll die Vermeidung des HV-Termins entlohnen. Ist bei Euch nicht der Fall.