Gerichtskostenrechnung nicht weitergeleitet

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ardnaxela1972
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#1

09.01.2017, 13:36

Hallo zusammen, :wink2

ich hoffe Ihr hattet alle einen guten Start in das neue Jahr. :huepf

Mein Problem:

Wir haben Klage eingereicht und Deckungszusage lag auch vor. Jetzt habe ich festgestellt, dass hier meine Vorgängerin die über EGVP zugestellte Gerichtskostenrechnung aus 05/2016 nicht an die Rechtsschutzversicherung weitergeleitet hat. Diese weigert sich nunmehr, die Gerichtskostenrechnung, die unsere Mandantin nunmehr erhalten hat :oops: über mittlerweile 76,00 € (wegen nicht bezahlter Gerichtskosten + Mahnkosten) auszugleichen, da sie (die Rechtsschutz) ja keine Schuld an dem Zahlungsversäumnis trifft.

Was kann ich tun, dass die Rechtsschutz es doch bezahlt? Gibt es da Rechtssprechung? Mr. Google und das Forum haben leider hierzu nichts :kopfkratz

Vielen Dank schon einmal im voraus :thx
Sonnenkind
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#2

09.01.2017, 13:41

Ich bin da leider teilweise auf Seiten der Rechtsschutz, nachdem das ein Versäumis eurerseits war. Meiner Meinung nach, sind die Gerichtskosten von der Rechtsschutz zu zahlen, die Mahnkosten sind aber von euch zu tragen, da euer Versäumnis.
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Ardnaxela1972
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#3

09.01.2017, 14:38

Ich bin da ja eigentlich auch auf der Seite der Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung verweigert Zahlung da die Gerichtskostenrechnung ohne Mahnkosten 71 Euro beträgt und Bezeichnung lautet: Nichtzahlung des Kostenvorschusses ... Rechtsschutz sagt: Kein Verschulden an Nichtzahlung, zahlen wir nicht.

Müssen wir jetzt alles zahlen?
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Adora Belle
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#4

09.01.2017, 14:40

Die RSV muss die GK zahlen. Wenn die sich an der Bezeichnung aufhängen, dann schickt halt die ursprüngliche Zahlungsaufforderung hin.
Ardnaxela1972
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#5

09.01.2017, 15:42

Adora Belle habe ich probiert. Die wurde jedoch storniert durch das Gericht, was das Gericht auch auf der neuen Rechnung über 71 Euro vermerkt hat. Ich rufe da morgen an bei der Rechtsschutzversicherung. Ich bin auch der Überzeugung die 71 müssen sie aber ich bin halt auch keine Allwissende :-(
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#6

09.01.2017, 16:38

Das mit der Stornierung verstehe ich nicht. Es wurde gezahlt, und die Zahlung wurde abgelehnt, oder was? Und wieso hast Du jetzt auch noch eine neue Rechnung über 71 EUR? Da scheint noch einiges mehr schief gelaufen zu sein, als dass nur eine GK-Rechnung nicht gezahlt wurde.
Ardnaxela1972
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#7

10.01.2017, 11:18

Das Gericht hat die Gerichtskostenrechnung storniert (wegen Nichtzahlung) und dann die neue Gerichtskostenrechnung direkt an die Mandantin geschickt :-(

Ja hier ist einiges im argen, wie ich in meinem halben Jahr festgestellt hatte
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#8

11.01.2017, 00:05

Irgendwas verstehe ich hier nicht. Wenn euer Mandant Kläger ist und es sich um einen Vorschuss handelt, wird doch gar nicht gemahnt. Die Klage wird nicht zugestellt und Schluss.
Gerichtskostenrechnungen nach Abschluss des Verfahrens gehen- jedenfalls bei uns- nicht an den Anwalt, sondern an den Kläger direkt.
Ardnaxela1972
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#9

11.01.2017, 09:10

Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Ich habe die Rechtsschutzversicherung telefonisch kontaktiert. Habe den Sachbearbeiter aufgeklärt, dass es sich hier um einen Teilgerichtskostenbetrag handelt, nicht um Mahngebühren und schwubs - schon bezahlen sie .... Danke euch allen für eure Unterstützung
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