Streitwert Vermögensauseinandersetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Annelise
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#1

05.01.2017, 11:24

Ich habe eine Streitwertfrage.
Die Gegenseite hat uns wegen der Vermögensauseinandersetzung angeschrieben. Der Wert des Hauses wurde mit 250.000,00 € beziffert. Letztendlich haben sich die Parteien geeinigt, dass unsere Mandantin ihren Miteigentumsanteil bei Haftungsfreistellung und Zahlung von 50.000,00 € überschreibt. Die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinn sind damit vollständig abgegolten. Dies wurde notariell beurkundet. Jetzt meint mein Chef wird müssen die 50.000,00 € als Wert ansetzen. Ich würde aber so weit gehen, dass man sagt den hälftigen Miteigentumsanteil, also 125.000,00 € können angesetzt werden.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke :)
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AliceImWunderland
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#2

05.01.2017, 13:13

Ich gebe dir Recht, ich würde ebenfalls mindestens die 125 TEUR als Gegenstandswert nehmen. Es wäre noch zu überlegen, ob man nicht noch den Wert des Zugewinns hinzu addiert. Du hast ja noch geschrieben, mit der Übertragung ist auch der Zugewinn erledigt worden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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