Verdienstausfall § 20 JVEG geringfüg. Beschäftigte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katjes*
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#1

05.01.2017, 08:58

Hallöchen! :wink2

Hab hier nen Kfa, bei dem ich irgendwie das Gefühl hab, dass da was nicht so ganz stimmt.

Die Gegenseite macht Entschädigung für Verdienstausfall gem. § 22 JVEG für die Partei geltend. Auf der anliegenden Bescheinigung des Arbeitgebers steht, dass die Partei monatlich ein Gehalt von 435,26 bekommt und immer 2 Tage die Woche, also 8 Tage pro Monat arbeitet. Er berrechnet den Anteil für den Verdienstausfall mit 54,40. Das ist ansich ja nachvollziehbar, aber muss ich den Verdienstausfall nicht nach Stundenlohn berechnen? Wie ist das bei geringfügig Beschäftigten? :kopfkratz

Hat wer ne Idee? Das wäre super!!

Liebe Grüße...
Sonnenkind
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#2

05.01.2017, 09:00

Die 54,40 Euro dürften der Verdienst eines Tages sein. Hat denn die Verhandlung so lange gedauert? Wie weit war die Anreise? Kommt da die Gegenseite auf einen ganzen Tag?
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Anahid
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#3

05.01.2017, 09:01

Wenn kein Stundenlohn vereinbart ist, sondern ein Festgehalt, dann kannst Du nicht nach Stunden berechnen. Unsere Reinigungskraft z.B. bekommt auch ein Festgehalt. Die Stunden muss sie nur deswegen aufschreiben, damit gegenüber dem Amt nachgewiesen werden kann, dass sie nicht unterhalb des Mindestlohns verdient. Von daher denke ich nicht, dass Du gegen die Berechnung irgendetwas vorbringen kannst, wenn sie nachvollziehbar ist (hab nicht nachgerechnet).
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#4

05.01.2017, 09:56

Sonnenkind hat geschrieben:Die 54,40 Euro dürften der Verdienst eines Tages sein. Hat denn die Verhandlung so lange gedauert? Wie weit war die Anreise? Kommt da die Gegenseite auf einen ganzen Tag?
Nein, der Termin hat höchstens eine Stunde gedauert und für Anreise sind 26 km, also 6,50 Hin- und Rückfahrt angefallen. Im Prinzip hätte sie ja vorher/nachher noch arbeiten gehen können.
Sonnenkind
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#5

05.01.2017, 10:01

Das, was Anahid geschrieben hat, kannte ich jetzt z.B. noch nicht und ist mir aber auch einleuchtend.

Wäre es allerdings eine Sache bei uns, würde ich trotzdem eine kurze Stellungnahme ans Gericht verfassen und darlegen, dass wg. des Termins kein ganzer Tag Verdienstausfall entstanden sein kann.
Du hast ja in dem Sinn nichts zu verlieren.
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#6

05.01.2017, 10:04

Anahid hat geschrieben:Wenn kein Stundenlohn vereinbart ist, sondern ein Festgehalt, dann kannst Du nicht nach Stunden berechnen. Unsere Reinigungskraft z.B. bekommt auch ein Festgehalt. Die Stunden muss sie nur deswegen aufschreiben, damit gegenüber dem Amt nachgewiesen werden kann, dass sie nicht unterhalb des Mindestlohns verdient. Von daher denke ich nicht, dass Du gegen die Berechnung irgendetwas vorbringen kannst, wenn sie nachvollziehbar ist (hab nicht nachgerechnet).
Nach meiner Rechnung wären es sogar 54,41 € Tagesverdienst.
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#7

05.01.2017, 10:47

Sonnenkind hat geschrieben:Das, was Anahid geschrieben hat, kannte ich jetzt z.B. noch nicht und ist mir aber auch einleuchtend.

Wäre es allerdings eine Sache bei uns, würde ich trotzdem eine kurze Stellungnahme ans Gericht verfassen und darlegen, dass wg. des Termins kein ganzer Tag Verdienstausfall entstanden sein kann.
Du hast ja in dem Sinn nichts zu verlieren.
Ja stimmt, du hast Recht. Werde dann kurz schreiben, dass sie darlegen sollen, wieso ein ganzer Tag flöten gegangen sein soll. Auch einfach aus Interesse, was draus wird.

Vielen Dank für Eure Beiträge!!
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