Anrechnung der Nr. 2100 VV RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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manjamico
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#1

22.12.2016, 09:10

Guten Morgen!

Ich hab hier eine Rechnung über die Beratungsgebühr Nr. 2100 VV RVG + Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG. In der Rechnung wurde die 2100 bereits auf die 2300 Geschäftsgebühr angerechnet (ich glaube, dass ist nicht richtig)

Jetzt muss ich eine Rechnung über das streitige Verfahren machen, Nr. 3100 VV RVG.
Was und wo wird nun angerechnet? Die 2300 auf die 3100? Was passiert mit der 2100? Bleibt die in der Rechnung und Anrechnung der 2300 bestehen?? Ich habe schon alle Kommentare sowie Google durchgewälzt, ich bin nicht wirklich weiter gekommen. :patsch
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Adora Belle
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#2

22.12.2016, 10:19

Die 2100 ist die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels. Was Du da hast, ist entweder eine sehr alte Abrechnung (früher war die 2100 tatsächlich eine Beratungsgebühr, das war aber vor 2006!), oder eine falsche. Nach der 2100 muss eine Rechtsmittelgebühr folgen, keine Geschäftsgebühr. Ist aber egal, wird sowieso voll angerechnet, gemeint ist wahrscheinlich eine Gebühr nach §34. Also - 2100 voll auf die 2300 anrechnen ist richtig.

Die 2300 ist zur Hälfte, höchstens mit dem Faktor 0,75, auf die nachfolgende 3100 anzurechnen.
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